Antrag
- Vor Abholzungs- oder Rodungsmaßnahmen auf städtischen Brachflächen wird grundsätzlich eine Stellungnahme des Umweltamtes eingeholt.
- Wenn das Umweltamt eine artenschutzrechtliche Prüfung für erforderlich hält, wird diese durchgeführt.
- Dem Gemeinderat oder dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wird vor Durchführung der Maßnahme die Stellungnahme des Umweltamtes und ggf. das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Beratung bzw. Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt/Begründung
Im Stadtgebiet liegen zahlreiche, oft über mehrere Jahre oder Jahrzehnte ungenutzte Brachflächen. Diese haben sich teilweise zu ökologisch hochwertigen Sukzessionsflächen entwickelt. Manche der Flächen werden auch von der Bevölkerung, häufig insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gerne aufgesucht.
Solange keine konkreten Bau- oder andersartige Nutzungsabsichten für derartige Freiflächen anstehen, sollten ökologisch hochwertigen Brachflächen erhalten werden. Auch wenn beispielsweise in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet kein dauerhafter Schutz für eine komplette Fläche möglich ist, muss doch ein möglichst schonender Umgang mit den vorhandenen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sicher gestellt sein. Dazu gehört auch, dass z.B. Einzelbäume und ökologisch besonders hochwertige Teilflächen in einem Baugebiet erhalten und ggf. sogar aufgewertet und als Kompensationsmaßnahme angerechnet werden können.
Vor einem größeren Eingriff in städtische Sukzessionsflächen muss auf jeden Fall das Umweltamt einbezogen werden, um eine ökologische Bewertung vorzunehmen und ggf. eine artenschutzrechtliche Prüfung durchführen zu können. Auch muss der Gemeinderat über die geplante Maßnahme informiert werden, um in strittigen Fällen intervenieren zu können.
Die GRÜNE Fraktion kritisiert in diesem Zusammenhang scharf die im Januar durchgeführte, unangekündigte Abholzungsaktion im Bereich nördlich des Technologieparks „Im Vogelsand“. Ohne Rücksicht auf die ökologischen Gegebenheiten und ohne konkrete Bauabsicht wurde dort eine sehr wertvolle Brachfläche in Verantwortung des Wirtschaftsdezernats komplett gerodet.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig, Johannes Honné, Manfred Schubnell
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