Lärmschutz durch Tempo-Begrenzungen

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung beantragt erneut die neun Maßnahmen zur Temporeduzierungen aus dem 1. Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplanes, die mit Schreiben vom 6.10.2009 vom Regierungspräsidium abgelehnt wurden.
  2. Die Stadtverwaltung überprüft auf innerstädtischen Straßen mit Wohnbebauung alle zulässigen Geschwindigkeiten, die höher sind als die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.
  3. In einem Ausschuss wird berichtet, welche Straßen insgesamt betroffen sind und wo eine stärkere Geschwindigkeitsbeschränkung möglich wäre. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung ab, wo weitere Verfahren in Gang gesetzt werden sollen, um das Tempo zu reduzieren.

Sachverhalt/Begründung

Von den 13 Geschwindigkeitsbeschränkungen, die beim Regierungspräsidium beantragt wurden, war bei sieben bereits vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit die Zulässigkeit bestätigt worden. Sie fanden nur aufgrund der Ablehnung durch das Regierungspräsidium keine Aufnahme im 1. Maßnahmenpaket.

Entsprechend der gemeinderätlichen Beschlussvorlage vom 15.12.2009 sollten diese nicht berücksichtigten verkehrsrechtlichen Maßnahmen (vor allem Tempo 30 km/h nachts und Verringerung der Höchstgeschwindigkeit bei vierspurig ausgebauten Schnellstraßen) bei einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans einer vertieften Prüfung unterzogen werden.

Inzwischen gibt es in etlichen anderen Städten Beispiele für positive Entscheidungen der Verkehrsbehörden in ähnlichen Fällen. Da außerdem die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Sinne eines verstärkten Lärmschutzes auszuschöpfen, erscheint eine erneute Vorlage der im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maß-nahmen beim Regierungspräsidium jetzt sinnvoll.

In Karlsruhe sind auf mehreren Straßenabschnitten im bebauten Bereich – z.B. im Bereich der Kriegsstraße zwischen Kreuzstraße und Hirschstraße oder auf der Herrenalber Straße – immer noch Geschwindigkeiten zugelassen, die über der Regelgeschwindigkeit liegen. Diese Regelungen stammen überwiegend noch aus einer Zeit, als die „autogerechte Stadt“ das Ziel war. Dem wurden die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner an Lärmschutz und Luftreinhaltung all zu oft untergeordnet. Dabei sind Lärm und Luftschadstoffe nicht nur unangenehm, sondern auf Dauer auch gesundheitsschädlich. Andererseits ist angesichts eher kurzer Strecken der Fahrzeitgewinn für den Autoverkehr minimal. Es sollte deshalb geprüft werden, wo durch eine Absenkung der zulässi-gen Geschwindigkeit auf die Regelgeschwindigkeit Verbesserungen für den Lärmschutz erzielt werden können.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach         Johannes Honné          Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 22.11.2011

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