Fortschreibung Luftreinhalteplan – Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Gemeinderatssitzung am 18. 10. 2011

Antrag

 Neben der grundsätzlichen Zustimmung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nimmt die Stadt Karlsruhe gegenüber dem Regierungspräsidium in folgenden Punkten Stellung:

  1. Da eine Einhaltung der Grenzwerte insbesondere der NO2-Jahresmittelwerte auch mit dem fortgeschriebenen Luftreinhalteplan nicht erreicht wird, hält die Stadt Karlsruhe unter anderem folgende weitergehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung sowie zur Überwachung der Luftqualität für erforderlich:
    1. Die Einhaltung der Einfahrverbote in Umweltzonen kann das städtische Ordnungsamt aufgrund der fehlenden Halter-Haftung nicht wirksam kontrollieren. Deshalb sollte die (Landes-) Polizei diese Kontrolle intensivieren.
    2. Das Land sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die bestehende Ausnahmeregelung für Baumaschinen in Umweltzonen abgeschafft wird.
    3. Zur Kompensation der zusätzlichen Emissionen aus RDK 8 sollte das Land als Miteigentümerin der EnBW sich für eine Reduktion der Emissionen aus RDK 7 einsetzen bzw. nach Inbetriebnahme von RDK 8 mittelfristig die Stilllegung von RDK 7 anstreben.
    4. Die auf Beschluss der alten Landesregierung abgebaute Luftmessstation Karlsruhe-Mitte sollte aufgrund der hohen Immissionsbelastungen im Bereich des Durlacher Tors oder in einem anderen repräsentativen Bereich in den östlichen Stadtteilen wieder eingerichtet werden, sobald die Haushaltssituation beim Land dies zulässt.
  2. Darüber hinaus erklärt sich die Stadt bereit, in eigener Verantwortung weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Karlsruhe durchzuführen, u.a.:
    1. Verstärkte Anstrengungen zur Minderung der Emissionsbelastung im Umfeld von Baustellen durch inhausung, Befeuchtung u. a. sowie zur Minimierung von baustellenbedingten zusätzlichen Verkehren in der Innenstadt
    2. Einsatz emissionsarmer Baumaschinen durch die Stadt und ihre Gesellschaften, wo notwendig Nachrüstung mit Partikelfiltern. Bei städtischen Ausschreibungen wird ebenfalls der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen vorausgesetzt.
    3. Erarbeitung eines LKW-Lenkungskonzeptes zur Verminderung der Luftbelastung an Hauptbelastungsbereichen mit gemessenen und/oder errechneten Grenzwertüberschreitungen in der Innenstadt
    4. Kooperation mit Karlsruher Unternehmen zur Förderung des Umstiegs von PendlerInnen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und/oder zur Förderung von Pkw-Fahrgemeinschaften

Sachverhalt/Begründung

Da auch mit dem fortgeschriebenen Luftreinhalteplan eine Einhaltung der EU-Grenzwerte nicht erreicht wird, sind weiter gehende Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erforderlich. Die Stadt Karlsruhe sollte gegenüber dem Regierungspräsidium deutlich machen, dass sie die Einhaltung der EU-Grenzwerte konsequent verfolgen will.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach          Johannes Honné         Alexander Geiger

Es erfolgte keine Stellungnehme der Stadtverwaltung. Das Thema soll im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit beraten werden.

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