Antrag
- Die Stadtverwaltung prüft und unterrichtet den Gemeinderat, welche Maßnahmen des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes grundsätzlich die Förderbedingungen des EEEF erfüllen.
- Die Stadtverwaltung erstellt eine Prioritätenliste mit den für eine Förderung durch den EEEF potentiell am besten geeigneten Maßnahmen. Diese wird in den geeigneten Fachausschüssen beraten.
- Die Stadtverwaltung erarbeitet auf Grundlage der Ausschussberatungen eine Beschlussfassung zur Beantragung von Fördermitteln aus dem EEEF für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen.
Sachverhalt/Begründung
Die Europäische Union hat als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise am 13. Juli 2009 unter anderem ein Konjunkturbelebungs-programm für den Bereich Energie (European Energy Programme for Recovery – EEPR) aufgelegt. Daraus geht der European Energy Efficiency Fund (EEEF) hervor, der beabsichtigt, eine marktbasierte Finanzierung für öffentliche, wirtschaftlich tragfähige Energieeffizienz- und erneuerbare Energieprojekte in der EU zur Verfügung zu stellen. Der EEEF trägt damit dazu bei, die EU-Ziele bezüglich Treibhausgasemissionen, Erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen. Nähere Informationen dazu unter http://www.eib.org/attachments/ eeef_faq_de.pdf.
Karlsruhe hat mit dem Klimaschutzkonzept einen ambitionierten Fahrplan zur Senkung der CO2-Emissionen verabschiedet. Die 80 darin aufgeführten Maßnahmen sind unterschiedlich priorisiert. Eine Förderung einzelner Maßnahmen des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes durch den EEEF könnte zu einem schnelleren Maßnahmenvollzug führen und zugleich den kommunalen Haushalt entlasten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné
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