Eingrenzung der Wiederbesetzungssperre

Antrag

 Die Verwaltung wird gebeten, die Wiederbesetzungssperre nach folgenden Sachverhalten einzugrenzen:

  • Sobald ein Amt dem Auftrag der Organisationsuntersuchung zur Stellenreduktion im Rahmen des 10-Punkte-Programms zur Haushalts-Konsolidierung vollständig nachgekommen ist, wird es von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen.
  • Stellen, die aufgrund von Erziehungsurlaub zeitweilig vakant werden, werden grundsätzlich von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen.
  • Sachverhalt/Begründung

    Wiederbesetzungssperren bieten eine inzwischen auf Dauer angelegte finanzielle Einsparung für den städtischen Haushalt. Diese Maßnahme erfolgt ohne sachliche Begründung (wie mangelnde Auslastung), sondern vielmehr aus sachfremden zufälligen Anlässen wegen Ausscheiden von Beschäftigten aus dem Amt, Versetzung, Erziehungsurlaub usw. Gleichzeitig sind Wiederbesetzungssperren mit vielfältigen Nachteilen verbunden, wie Mehrbelastung bzw. Überlastung von Kolleginnen und Kollegen, eingeschränkter bzw. zeitverzögerter Aufgabenerfüllung der Ämter oder mangelnder Weitergabe und damit Verlust von Erfahrungswissen. Eine Abschaffung der Wiederbesetzungssperre ist daher ein wünschenswertes Ziel.

    Ein wesentliches Handlungsfeld der Haushaltsstrukturkommission deckt durch Organisationsuntersuchungen Einsparpotenziale städtischer Ämter auf. Dabei wird die Zahl der Stellen ermittelt, die mindestens nötig sind, um die jeweiligen Aufgaben der Ämter zu erfüllen.

    Wurden von einem Amt aufgrund der Organisationsuntersuchung Stellen abgebaut bzw. nicht mehr besetzt, so ist danach eine Wiederbesetzungssperre nicht mehr zumutbar, da ansonsten die Mindestzahl an Stellen zur Erfüllung der Aufgaben unterschritten wäre. Gleichzeitig haben diejenigen Ämter bereits zur schlankeren Struktur der Verwaltung beigetragen und damit einen dauerhaften Sparbeitrag zum städtischen Haushalt geleistet.

    Wiederbesetzungssperren aufgrund von Erziehungszeiten sind ein Sonderfall, da bei ihrer Beurteilung sowohl die Effizienz der Verwaltungsarbeit, als auch die Botschaft „Kinderfreundlichkeit“ von Bedeutung sind. Ein Kinder- und familienfreundliches Klima misst sich auch daran, mit welcher Grundhaltung der Geburt von Kindern begegnet wird. Mehr- oder gar Überlastungen von Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Wiederbesetzungssperre bei Erziehungszeiten wirken einem kinderfreundlichen Umfeld entgegen. Daher ist auf eine Wiederbesetzungssperre bei Erziehungszeiten von Müttern und Vätern grundsätzlich zu verzichten.

    Unterzeichnet von:

    Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig, Johannes Honné, Manfred Schubnell

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