Antrag
Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen, sowie die Möglichkeit der Einrichtung von Gemeinschafts-schulen festgelegt. Detaillierte Ausführungsbestimmungen werden zum Herbst dieses Jahres erwartet. Um die dort geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulsystems zügig umsetzen zu können, wird die Stadtverwaltung beauftragt, folgende vor-bereitende Untersuchungen durchzuführen:
A) Zur Umsetzung von Ganztagsschulen:
- Die Karlsruher allgemeinbildenden Schulen werden hinsichtlich ihrer räumlichen Kapazitäten und hinsichtlich der Bereitschaft der schulischen Gremien zur Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule untersucht.
- Als Ergebnis wird ein Stufenmodell entwickelt mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der offenen sowie gebundenen Ganztagsschulen. Das Stufenmodell erfasst auf einer Zeitschiene alle Schulen, die sich mittelfristig für eine Umwandlung eignen, sowie die notwendigen Maßnahmen (räumliche, finanzielle, organisatorische und pädagogische), die zur Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule notwendig sind.
- Das Ergebnis wird im Schulbeirat und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung diskutiert.
B) Zur Umsetzung von Gemeinschaftsschulen:
- Alle allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich sowie die zweizügigen Grundschulen werden hinsichtlich ihrer möglichen Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule untersucht.
- Die schulischen Gremien werden von Seiten der Stadtverwaltung umfassend informiert und im Falle einer Eignung der Schule frühzeitig in die anschließende konzeptionelle Arbeit einbezogen.
- Die unterschiedlichen Potentiale der Schulen werden nach finanziellen, räumlichen und personellen Kriterien gewichtet und im Schulbeirat und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung diskutiert.
Sachverhalt/Begründung
Die neue Landesregierung plant die gesetzliche Verankerung der Ganztagsschule als Regelschule und hat zugesichert, dass den Schulträgern LehrerInnenstellen und Mittelbudgets für den Ausbau zur Verfügung gestellt werden. Kürzungen der LehrerInnenstunden an vorhandenen Ganztagsschulen mit besonderen sozialen und pädagogischen Aufgabenstellungen werden zurück genommen.
Die Chancen, die sich durch diese Neuregelungen eröffnen, sollten im Interesse der Schülerinnen und Schüler möglichst schnell wahrgenommen werden. Die Umsetzung erfordert umfangreiche Voruntersuchungen und Abstimmungen mit schulischen und städtischen Gremien. Diese sollten durchgeführt und ab-geschlossen sein, bis detaillierte Ausführungsbestimmungen erarbeitet worden sind.
Ebenso wird die Landesregierung Gemeinschaftsschulen, inhaltlich weitgehend übereinstimmend mit den von vielen Kommunen beantragten Modellschulen, im Schulgesetz verankern. Neben der geplanten Entwicklung eines tragfähigen, pädagogisch anspruchs-vollen Konzeptes für die neue Schule Südstadt-Ost sollten auch die anderen Schulen im Stadtgebiet unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule untersucht werden.
Auf diese Weise könnte neben der Sonderform einer einzügigen Gemeinschaftsschule (Neue Schule Südstadt-Ost), die erst nach dem kontinuierlichen Aufbau der Grundschule verwirklicht werden kann, eine weitere, bereits vorhandene, Schule mit entsprechendem Potential zu einer Gemeinschaftsschule werden. Voraussetzung dafür ist die aktive Unterstützung der schulischen Gremien, der Elternschaft, der Schülerinnen und Schüler, sowie ein tragfähiges pädagogisches Konzept, um anschließend an eine vierjährige Grundschule alle Bildungsstandards der Sekundarstufe I anbieten zu können.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Johannes Honné
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