Unterschreitung Energieeinsparverordnung (EnEV)

Antrag

Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, beim Verkauf von städtischen Grundstücken für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an Private, Firmen und Vorhabenträger die Regelungen des Klimaschutzkonzeptes zur Energieeffizienz analog anzuwenden. Das bedeutet, dass in allen Verträgen die Unterschreitung der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % vertraglich festgelegt wird.

Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die städtischen Gesellschaften diese Regelung in ihre Vertragsbestimmungen aufnehmen.

Sachverhalt/Begründung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2009 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung von Energieleitlinien gefasst und am 15.12.2009 ein neues Klimaschutzkonzept verabschiedet.

Danach sollen sämtliche Neubauvorhaben der Stadt und ihrer Gesellschaften, die jeweils gültige EnEv um 30 % unterschreiten. Die Priorität dieser Maßnahme wurde sehr hoch eingeschätzt. Dennoch wird es schwierig, die definierten Ziele: Minderung des Energie-verbrauchs und der CO2-Emissionen jeweils um 2 % pro Jahr zu erreichen, wenn diese lediglich in Bauvorhaben der Stadt und nicht in Bauvorhaben von privaten Bauherren und Vorhabenträgern umgesetzt werden.

Die Mehrkosten für die Unterschreitung der EnEV um 30 %, die aufgrund von Lage, Ausstattung und Anforderungen deutlich variieren können, amortisieren sich jedoch in überschaubarem Zeitraum.

Bei einer vorgeschalteten Beratung durch die Stadt Karlsruhe, die sowohl in fachlicher Hinsicht als auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen kompetent informieren muss, ließen sich viele Bauwillige von den erheblichen Vorteilen einer Reduzierung des Energieverbrauchs durch optimale Wärmedämmung und darauf abgestimmte Anlagentechnik überzeugen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach     Anne Segor       Alexander Geiger      Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 28.06.2011

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