Antrag
- Die Verwaltung erstellt ein Konzept, das die Inhalte des Bildungspakets den Bezugsberechtigten in ähnlich einfacher Form zugänglich macht wie bisher beim Karlsruher Pass.
- Die Bezugsberechtigten werden von der Verwaltung angeschrieben und über die Formalitäten zum Bezug informiert.
- Die Verwaltung analysiert die Überschneidungen der Angebote des bisherigen Karlsruher Passes mit den neuen Angeboten des Bildungspakets und informiert den Gemeinderat über die Schnittmenge und die Un-terschiede sowie die finanziellen Auswirkungen.
- Ein etwa entstehender Überschuss aus der Schnittmenge von bisher kommunalem Angebot und Bundesbildungspaket wird für die weitere Armutsbekämpfung verwendet; z.B. zur Ausweitung der Angebote im Karlsruher Pass und Kinderpass.
- Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die weiteren Ergebnis-se der Arbeitsgruppe zur Armutsbekämpfung nach der Verabschiedung der „Leitlinien zur Armutsbekämpfung“ im GR am 14. Dezember 2010.
Sachverhalt/Begründung
Mit der Ausgabe des Karlsruher Passes sowie des Kinderpasses durch das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (JFBW) des Stadtjugendausschusses hat die Stadt Karlsruhe bereits lange vor Einführung des Bildungspakets einen hervorragenden Weg gefunden, einkommensschwachen Menschen eine diskriminierungsfreie, bürokratiearme Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der Beschluss zur Einführung des Bildungspakets zum 01. April diesen Jahres, rückwirkend gültig ab dem 1. Januar, ist dagegen mit vielen bürokratischen Fallstricken versehen, die dazu geführt haben, dass bisher nur ein Bruchteil der Bezugsberechtigten seine Ansprüche geltend gemacht hat. Dies gilt ebenfalls für die Berechtigten in Karlsruhe. Auch die jetzt beschlossene Verlängerung der Antragsfrist bis Ende Juni scheint daran nicht viel zu ändern. Daher ist es notwendig, die entstandenen Hürden wieder abzubauen und realistische, auf die Menschen bezogene Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungspakets zu schaffen. Die Strukturen bei der Ausgabe des Karlsruher Passes sollten sinnvoller weise hierfür genutzt und gegebenenfalls erweitert werden.
Im Zuge der weiteren Armutsbekämpfung ist es sinnvoll, etwaige freiwerdende Mittel wieder in diesem Bereich einzusetzen und nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuschlagen.
Die zur Erstellung der „Leitlinien zur Armutsbekämpfung“ eingesetzte Arbeits-gruppe soll in diesem Zusammenhang über den Stand der Umsetzung berichten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth
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