Unterstützung von Einwohnerinnen beim Widerspruch gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Google Street View

Unterstützung von Einwohnerinnen beim Widerspruch gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Google Street View

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung informiert die betroffenen AnwohnerInnen (via Homepage und Stadtzeitung) über geplante Fahrten für die Aufnahme von Häuser- und Straßenansichten der Firma Google oder anderer privater Anbieter georeferenzierter Daten.
  2. Die Verwaltung erklärt sich bereit, rechtzeitig vor einer Veröffentlichung von Karlsruher Daten-material durch Google Street View, mit einem Artikel in der Stadtzeitung erneut umfassend auf Widerspruchsrechte hinzuweisen. Bei entsprechender Resonanz und Informationsbedarf wird eine BürgerInnen-Informationsveranstaltung zu den Widerspruchsrechten durchgeführt.
  3. Widerspruchswillige EinwohnerInnen werden durch vorformulierte Sammeleinwendungen (online und gedruckt) unterstützt. Im Rathaus und den Ämtern abgegebene Sammeleinwendungen werden an Google weitergereicht.
  4. Die Verwaltung erstellt – falls von Vorteil in Kooperation mit den städtischen Tochterunternehmen – eine Liste öffentlicher Gebäude bzw. öffentlicher Einrichtungen in privaten Gebäuden, deren Abbildung in Google Street View aus Sicherheitsgründen oder sozialpolitischen Überlegungen widersprochen werden sollte.

Sachverhalt/Begründung:

Google Deutschland wird in einen ersten Schritt für die 20 größten Städte Deutschlands den Dienst Google Street View anbieten. Dabei handelt es sich um Kameraaufnahmen aus 2,5 Meter Höhe, die detaillierte Straßenansichten im Internet wiedergeben sollen. Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern sehen darin eine Gefahr für das informationelle Selbst-bestimmungsrecht.

Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wurde vom Bundesrat auf den Weg gebracht. Wann eine Veröffentlichung der Aufnahmen aus Karlsruhe geplant ist, ist noch nicht bekannt. Auf Grund der aktuellen Presseberichte, nachdem die Bundesregierung auf eine umfassende Änderung des Datenschutzgesetzes verzichten will und die datenschutzrechtlichen Ziele mit einer Selbstverpflichtung der Anbieter erreicht werden sollen, steht aus unserer Sicht die Kommune in der Pflicht, ihre begrenzten Möglichkeiten zur Unterstützung der widerspruchswilligen KarlsruherInnen auszuschöpfen.

Des Weiteren möchten wir klären, bei welchen Gebäuden aus Sicherheitsgründen einer Veröffentlichung in Google Street View vorsorglich widersprochen werden sollte.
Insbesondere Einrichtungen wie Frauenhäuser, Wohnungslosenunterkünfte oder Einrichtungen der Drogenhilfe sind nicht selten Anfeindungen ausgesetzt. In Frauenhäusern müssen für die Bewohnerinnen verständlicherweise besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Die Stadt sollte daher der Abbildung dieser und möglicherweise noch weiterer, von den städtischen Referaten und den Sozialverbänden zu ermittelnden, Gebäude in Google Street View widersprechen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach               Alexander Geiger

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.11.2010

Verwandte Artikel