Lärmschutz Herrenalber Straße
Antrag:
Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnen-grün“ wird geprüft,
- wie sich die Lärmbelastung an der Herrenalber Straße verringern würde, wenn die Straße auf zwei Spuren reduziert und das Tempo auf 50 km/h begrenzt würde,
- wie sich die Lärmbelastung zusätzlich durch die Verlegung der Straßenbahngleise in einem Rasenbett entwickeln würde.
Entsprechend der Ergebnisse wird der Vorhabenträger verpflichtet, die jetzt aufgrund der hohen Lärmbelastung notwendige Lärmschutzwand so zu konstruieren, dass sie entsprechend der möglichen Lärmreduzierung in Zukunft zurück gebaut werden kann.
Sachverhalt/Begründung:
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion plant nach Abschluss des jetzt laufenden Verkehrsversuchs, den weiteren Rückbau der Straße auf zwei Spuren voranzutreiben. Zusätzlich befürworten wir nach wie vor eine Temporeduzierung im gesamten mit Wohnhäusern bebauten Bereich auf 50 km/h, sowie eine entsprechende Begrünung und Ergänzung der Spitzahornallee.
Beobachtungen haben gezeigt, dass der Verkehr auf der dreispurigen Straße völlig ohne Behinderungen abläuft und auch in den Morgenstunden auf den beiden stadteinwärts führenden Spuren nur kurzfristig eine stärkere Belastung wahrzunehmen ist. Dieses Verkehrsaufkommen könnte nach Ansicht der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion ohne Weiteres mit langsamerer Geschwindigkeit auch auf einer Spur pro Fahrtrichtung abgewickelt werden.
Folglich wäre mit einer erheblichen Lärmreduzierung zu rechnen. Die jetzt 5,5 Meter hoch geplante Lärmschutzwand, die aufgrund des Status Quo berechnet wurde, könnte entsprechend der neuen, geringeren Lärmbelastung in ihrer Höhe zurück genommen werden, ohne dass die Ruhe und der Wohnkomfort der Bewohnerinnen und Bewohner darunter leiden würden.
Außerdem ist der Lärm der Straßenbahn in Rüppurr im Lärmaktionsplan als Hot Spot definiert und eine Verlegung von Rasengleisen geplant. Langfristig würde auch diese Maßnahme für eine weitere Höhenreduzierung der jetzt geplanten Lärmschutzwand sprechen.
Auf diese durchaus realistischen Entwicklungen sollte sich der Vorhabenträger einstellen und die Lärmschutzwand für einen möglichen Rückbau konstruktiv vorbereiten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 21.09.2010
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