Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei geringfügigen Reparaturen an Karlsruher Schulen

Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei geringfügigen Reparaturen an Karlsruher Schulen

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. in einer Probephase von ein bis zwei Jahren den Hausmeistern der Karlsruher Schulen einen angemessenen Etat zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe unkomplizierte kleinere Reparaturen, sowie das Auswechseln von Verschleißteilen ohne umständlichen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden können.
  2. Dazu stellt die Verwaltung in einer Umfrage fest, welche Schulen sich an dieser Probephase zur Vereinfachung der Abläufe beteiligen wollen.
  3. Für diese Schulen werden in einer Zusammenfassung Regeln über Umfang und Qualität der selbständig auszuführenden Reparaturen aufgestellt und Bereiche definiert, die nach wie vor einer fachlichen Beurteilung und Bearbeitung durch das Hochbauamt vorbehalten sind.
  4. Nach der Probephase kann das neue Verfahren evaluiert und als ständige Einrichtung etabliert werden.

Sachverhalt/Begründung:

Die Regelung, die die Verwaltung für Reparaturen und das Auswechseln von Verschleißteilen in Karlsruher Schulen erlassen hat, sind zeitaufwendig und umständlich: Auch für kleinste Erneuerungsmaßnahmen muss das Hochbauamt eingeschaltet werden.
Damit wird – teilweise unnötig – Arbeitskraft und -zeit gebunden.

Viele Schulleiter klagen über dieses Procedere, durch das die Ausführung kleiner, aber dennoch wichtiger Maßnahmen verzögert und verteuert wird. Viele Hausmeister sind Handwerker, oder doch so handwerklich versiert, dass ihnen beispielsweise das Erneuern einer zerbrochenen Türklinke oder der Ersatz einer Lampe keine Schwierigkeiten bereitet. Auch für etwas umfangreichere Arbeiten, wie das Auswechseln einer zerbrochenen Fensterscheibe könnten die Hausmeister problemlos und schnell einen entsprechenden Fachbetrieb bestellen, der den Schaden umgehend behebt. Für diese kleinen Maßnahmen fehlt ein angemessener Etat, über den die Hausmeister verfügen könnten und der am Jahresende abgerechnet wird.

Bei dem angestrebten neuen Verfahren müssen die Grenzen klar definiert werden. Dies geschieht durch die angemessene Höhe des Etats, der keine umfänglichen Reparaturen in eigener Regie zulässt.
Zusätzlich muss festgelegt werden: Komplizierte Reparaturen an Heizungsanlagen, elektrischen Anlagen, oder an Bauteilen, die dem Denkmalschutz unterliegen, bleiben nach wie vor eindeutig im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes.

Nach einer Probephase kann festgestellt werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme sich bewährt hat und die erwarteten Einsparungen und Vereinfachungen festzustellen sind.
Im positiven Fall kann das Verfahren dann dauerhaft eingeführt und evtl. auch auf andere Institutionen ausgedehnt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                       Anne Segor

Dr. Dorothea Polle-Holl            Uta van Hoffs

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 22.06.2010


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