Schutz von Alt-Bäumen in Karlsruhe

Schutz von Alt-Bäumen in Karlsruhe

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Ausweisung von Naturdenkmalen auf Gemarkung Karlsruhe und legt diesen dem Umweltausschuss zur Beratung vor.
  2. Bei den geplanten Neuausweisungen werden sowohl die Vorschläge aus dem aktuellen Landschaftsplan als auch die Ergebnisse der Heldbockkartierung aus dem Jahre 2005 berücksichtigt.
  3. Die Stadt als Untere Forstbehörde wendet die im Alt- und Totholzkonzept des Landes enthaltenen Regelungen zum Schutz bedeutsamer Baumgrup-pen und Einzelbäume auch im Kommunalwald an und sorgt für eine zeitnahe Markierung und Sicherung schützenswerter Bäume.
  4. Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand hinsichtlich der von der Landesregierung seit Jahren zugesagten Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald und setzt sich für eine baldige Realisierung ein.

Sachverhalt/Begründung:

Mit Verordnung vom 9. August 1988 wurden in Karlsruhe 74 Bäume bzw. Baumgruppen als Naturdenkmale ausgewiesen. Seitdem hat sich die Zahl der Natur-denkmale auf 591 reduziert. Auch werden im Karlsruher Wald in den letzten Jahren zunehmend Alt-Eichen gefällt (vgl. hierzu Stellungnahme der Stadt zur Anfrage der GRÜNEN „Eichennutzung in Karlsruher Wäldern vom 08.05.2008).
Zwar ist die besondere Bedeutung alter Bäume im Stadtgebiet anerkannt. So hat beispielsweise 2005 das Umweltamt eine Kartierung des geschützten Heldbocks in Auftrag gegeben, um den Erhalt schützenswerter Alt-Eichen sicherzustellen. Auch werden im Projekt „Eichensicherung“ gezielt Maßnahmen zum Erhalt von Eichen im Stadtgebiet durchgeführt.

Dennoch sind viele Alt-Bäume entweder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes aktuell gefährdet oder aufgrund ihrer hohen Wertigkeit für die Holzwirtschaft von Fällung bedroht. Vor diesem Hintergrund müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um alte, ökologisch besonders wertvolle Bäume in Wald und Offenland sowie im besiedelten Bereich zu erhalten und so gut wie möglich zu schützen.

Im Offenland bzw. in Siedlungsgebieten ist die Ausweisung von Naturdenkmalen hierzu ein wichtiges Instrument. Im Wald ist es wichtig, Habitatbaumgruppen und für den Artenschutz besonders wichtige Einzelbäume (z.B. Höhlenbäume) zu-nächst gut sichtbar zu markieren und vor Fällung zu schützen. Für den Staatswald ist dies im Alt- und Totholzkonzept des Landes mittlerweile vorgesehen. Doch auch im Kommunalwald sollten Kennzeichnung und Schutz entsprechend umgesetzt werden.
Außerdem muss die Stadt darauf drängen, dass die vom Ministerium für Ländli-chen Raum zugesagte Neuausweisung von Schonwäldern im Hardtwald schnellstmöglich umsetzt wird.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                   Johannes Honné


1 Siehe auch: http://www1.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/siska/sgt/sgt06080.htm

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 17.11.2009


 

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