Transparente Darstellung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe

Transparente Darstellung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe

Antrag:

Die Verwaltung legt ab dem kommenden Haushalt (bzw. auch Nachtragshaushalt) einen klaren, transparenten und nachvollziehbaren Haushaltsentwurf vor.

Der Haushaltsentwurf muss insbesondere enthalten:

  • das Ergebnis des vorletzten und den Ansatz des letzten Jahres vor der zu beratenden Haushaltsperiode (falls verfügbar auch das Ergebnis des letzten Jahres, z.B. Steuern)
  • in aussagekräftiges und hinreichend detailliertes Produktbuch
  • aussagekräftige und hinreichend detaillierte strategische und operative Ziele, sowie Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Kennzahlen, die die Ansprüche der operativen Ziele abbilden
  • Erläuterungen bzw. Aufgliederungen bei Sammelpositionen, vor allem bei den Positionen "Sonstige ordentliche Erträge", „Aufwendung für Sach- und Dienstleistung“, "Sonstige Aufwendungen" und "Transferaufwendungen"
  • Erläuterungen zu größeren Schwankungen im Ansatz der Jahre bzw. im Vergleich zu den Vorjahren
  • Erläuterungen, wenn Kontenumstellungen vorgenommen wurden:
    Wo sind die Mittel nun eingestellt? Welche außerordentlichen Schwankungen werden durch die Umstellung an der bisherigen und der neuen Haushaltsstelle verursacht?

Weiterhin ist anzustreben, Informationen zusammen-zuführen, die zusammengehören und in den vergangenen Haushalten zwar enthalten sind, aber weit verstreut liegen. Insbesondere soll ein Haushalt eine Übersicht enthalten, wie sich die Gesamtschulden des „Konzerns Karlsruhe“ (unter Einbeziehung aller Tochter-Gesellschaften) zusammensetzen und wie sich diese im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt haben.

Sachverhalt/Begründung:

Der dem Gemeinderat vorgelegte konnte man hier noch ein gewisses Verständnis aufbringen, da die Kämmerei damals durch die Umstellung auf die Doppik außergewöhnlich große Belastungen schultern musste.
Dies kann bei dem jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf jedoch nicht mehr geltend gemacht werden. Den ehrenamtlich tätigen GemeinderätInnen muss ein Haushaltsentwurf vorgelegt werden, in dem ohne unnötig hohen Aufwand klar erkennbar ist, wofür und in welcher Höhe Geld eingenommen und ausgegeben werden soll.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach              Sabine Just-Höpfinger

 

Verwandte Artikel