Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Anmietungen für städtische Nutzungen
Antrag:
Vor dem Abschluss von Mietverträgen für städtische Nutzungen legt die Stadtverwaltung eine Wirtschaftlichkeitsvergleichsrechnung mit allen vorhandenen Alternativen vor (Diese Alternativen können sein: a) Erwerb eines vorhandenen Gebäudes, evtl. mit Umbau/Sanierung, b) Neuerstellung und c) ein anderes Modell – z.B. Kooperationsmodell). Dabei wird explizit das Kriterium der Wertschaffung berücksichtigt.
Sachverhalt/Begründung:
Seit einiger Zeit werden von der Stadt verstärkt Räumlichkeiten von Privaten für städtische Nutzungen angemietet, mit befristeten Mietverträgen. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist der 6-gruppige Kindergarten in Durlach auf dem Gelände der Raumfabrik. Die Summe der aufgebrachten Mittel beträgt hier nach 25 Jahren Mietvertragsdauer ca. 3,1 Mio. EURO.
Der Neubau eines entsprechenden Kindergartens mit ca. 880qm kostet zur Zeit ca. 2 – 2,5 Mio. EURO (zwischen 2.200,00 und 2.800,00 EURO/qm) – dazu wäre noch der Preis eines entsprechenden Grundstücks zu rechnen.
Bei Neubau und Gebäudeerwerb durch die Stadt wird im Unterschied zum Mietverhältnis im Endergebnis ein Wert für das Vermögen der Stadt geschaffen.
Beim Mietverhältnis müssen bei befristeten Mietverträgen neben der aufzubringenden Mietendsumme die vertraglichen Regelungen für Unterhalt und Reparaturen berücksichtigt werden – im Vergleich zu einem entsprechenden Gebäude in Eigenbesitz der Stadt.
Um die kurz- und langfristigen Auswirkungen entsprechender Projekte auf das städtische Vermögen und den städtischen Haushalt besser beurteilen zu können, halten wir Wirtschaftlichkeitsvergleichs-berechnungen vor dem Abschluss langfristiger Miet-verträge für erforderlich.
Unterzeichnet von:
Gisela Splett Hildegund Brandenburg
Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 09.05.06 Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 25.07.06
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