Anfrage:
- Wie beurteilt die Verwaltung die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen, die mit Eingliederungsmitteln des Bundes finanziert wurden?
- In welchem Umfang werden in Karlsruhe die Maßnahmen nach §16 d und e des SGB II durch die für das Jahr 2012 angekündigten weiteren Einsparungen der Bundesregierung voraussichtlich quantitativ eingeschränkt? Wie wirkt sich das auf die verschiedenen Trägereinrichtungen aus?
- Welche Überlegungen hat die Verwaltung – ggf. gemeinsam mit den Trägern – angestellt, um vor dem Hintergrund der Kürzungen der Bundesmittel weiterhin wirkungsvolle Integrationsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen anbieten zu können?
Sachverhalt/Begründung
Wie wir auf unsere Anfrage vom 22. März diesen Jahres erfahren haben, musste das Jobcenter Stadt Karlsruhe schon in diesem Jahr aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung erhebliche Kürzungen im Eingliederungstitel vornehmen. Der Schwerpunkt der Kon-solidierungsmaßnahmen lag dabei bei den Arbeitsgelegenheiten.
Das Bundesarbeitsministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Instrumentenreform vorgelegt, der ab dem Jahr 2012 weitere erhebliche Einschnitte im Bereich Beschäftigung schaffenden Maßnahmen nach SGB II § 16 d und e (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sog. 1 €-Jobs und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante) vorsieht. Hierdurch drohen in Karlsruhe zusätzlich zahlreiche individuelle Arbeitsförderungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen, auf die diese wegen ihrer schwierigen Lebenssituation angewiesen sind, wegzufallen.
Die vorgeschriebene Begrenzung des Mitteleinsatzes bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen reduziert die Möglichkeiten eines öffentlich geförderten Beschäftigungsmarktes erheblich.
Unterzeichnet von:
Michael Borner Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl
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