Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
Anfrage:
- Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Gießbachniederung / Im Brühl“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 voran gekommen?
- Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des LSG „Feldflur Oberwald und Niederung entlang der B 3“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 voran gekommen?
- Welche konkreten Schritte sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um den o. g. Gemeinderatsbeschluss umgehend und vollständig umzusetzen und wann kann demzufolge mit einem erfolgreichen Abschluss der beiden Schutzgebietsverfahren gerechnet werden?
Sachverhalt/Begründung:
In der Gemeinderatssitzung am 27.01.2009 war auf Antrag der GRÜNEN Fraktion mehrheitlich beschlossen worden, die Landschaftsschutzgebietesausweisungen in den Gebieten „Gießbachniederung / Im Brühl“ und „Feldflur Oberwald und Niederungen entlang der B3“ schnellstmöglich abzuschließen. Dabei ist der Flächenumfang zugrunde zu legen, wie er in der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Naturschutzbereites bereits am 14. Oktober 2005 festgelegt worden war.
Mittlerweile ist wieder ein Jahr vergangen, ohne dass für den Gemeinderat erkennbare Fortschritte bei der Schutzgebietsausweisung gemacht wurden. Die GRÜNE Fraktion möchte daher wissen, bis wann mit einer vollständigen Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zu rechnen ist.
Hintergrund ist die Sorge, dass in Karlsruhe großräumige Freiflächen durch die Ansiedlung von Gewerbegebieten oder durch geplante Sondernutzungen bedroht sind. Um den besonders kritischen Siedlungsausweitungen und Nutzungsänderungen auf Karlsruher Gemarkung Einhalt zu gebieten, müssen die o. g. Schutzgebietsaus-weisungen, wie bereits im Landschaftsplan 2010 vorgesehen, dringend umgesetzt werden.
Da aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses ein klarer Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Auch der Verweis auf die immer noch nicht fertig gestellt Tragfähigkeitsstudie für den Nachbarschaftsverband kann hier nicht als Begründung herhalten. Der Gemeinderat hat sich in dieser Frage bereits mehrmals und klar positioniert.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach
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