Orientierungsplan Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder – Umsetzung
Anfrage:
- Was sind die Ziele des Orientierungsplans der Landesregierung für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder?
- Welche Akteure sollten laut Orientierungsplan bei dessen Umsetzung in den Kindertagesein-richtungen beteiligt sein, bzw. kooperieren?
- Ab wann ist die Anwendung des Orientierungsplans in den Kindertagesein-richtungen verbindlich?
- Welche zusätzlichen Qualifikationen benötigen die Erzieherinnen für die Umsetzung?
- Wie erwerben die Erzieherinnen diese Zusatzqualifikationen?
- Welchen Zeitaufwand erfordern diese Qualifikationen/Kurse/Lehrgänge für das Personal der Tageseinrichtungen für Kinder (anhand des Beispiels eines durchschnittlichen Kindergartens)?
- Werden ErzieherInnen für die entsprechenden Fortbildungen freigestellt – wenn nicht, in welcher Zeit absolvieren sie die Fortbildungen?
- Erhalten die Erzieherinnen die erworbene zusätzliche Qualifikation und die entsprechende Arbeitsleistung zusätzlich vergütet?
- Bestehen in Karlsruhe Kooperationen zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen ? – Wenn ja, welche?
- Wie wird die in der „Vereinbarung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung …“ von 2004 angesprochene intensivere Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern umgesetzt?
- Ist geplant, qualifizierte örtliche Bildungsträger in die Umsetzung des Orientierungsplans einzubeziehen?
- Erhalten die Erzieherinnen bei der Umsetzung des Orientierungsplans Rat und Hilfe von schulischer Seite, z. B. den nahen Grundschulen? – Wenn ja, welche?
- Erhalten die Tageseinrichtungen für Kinder, v.a. die größeren – zusätzliche personelle Ressourcen für die Durchführung der zusätzlichen Angebote? – Wenn ja, welche?
- Erhalten die Tageseinrichtungen für Kinder zusätzliche Sachleistungen für die Durchführung des Orientierungsplan für Bildung und Erziehung? – Wenn ja, welche und zu welchen Aufgaben (pro Kindergarten)?
- Sind die personellen Ressourcen in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder ausreichend, um die vom Orientierungsplan geforderten neuen Bausteine in der geforderten Qualität mit den Kindern umzusetzen?
- Welche Möglichkeiten haben die Tageseinrichtungen für Kinder, bzw. deren Erzie-herInnen und Eltern, wenn sie feststellen, dass eine gute Umsetzung des Orientierungsplans mehr Personal(-Stunden) und/oder materielle Ressourcen erfordert, als vorhanden?
- Wie hoch ist der zusätzliche Datenerfassungsaufwand, der im Rahmen der Umsetzung des Orientierungsplan in Bezug auf die Dokumentation kindlicher Entwick-lungsprozesse von den Erzieherinnen gefordert wird?
Was muss (pro Kind) über längere Zeiträume hin dokumentiert werden? - Welche Aufgaben kommen der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Orientierungsplanes in den Tageseinrichtungen für Kinder zu?
- Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, den diese Aufgaben erfordern?
Sachverhalt/Begründung:
Der Orientierungsplan Bildung und Erziehung des Kulturministeriums für die Tageseinrichtungen für Kinder soll deren Qualität v.a. in Sachen Bildung und Sprachförderung erhöhen. Hintergrund sind neuere Erkenntnisse darüber, dass Kinder ab 3 Jahren eine intensive Lernfähigkeitsphase durchlaufen und dazu in der Regel auch die entsprechende Neugier und Motivation besitzen. Zudem hat sich in den letzten Jahren immer deutlicher herausgestellt, dass die bei der Einschulung vorhandenen kindlichen Kompetenzen in Bildung und Sprache schon vorentscheidend für die weitere Ausbildungskarriere sind, bzw. sein können.
Der 128-seitige Orientierungsplan sowie andere Informationen dazu lassen einen erheblichen Aufwand an Fortbildungsstunden erkennen; und einen ebensolchen für eine qualitativ angemessene, den Kindern maximal zugute kommende Umsetzung der Bausteine des Orientierungsplanes. Dasselbe gilt für die empfohlene Kooperation mit den Eltern und anderen Akteuren (Schulen, Bildungseinrichtungen). Die in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder eingeleitete Umsetzungsphase führt hier und da zu Irritationen, bei Erziehungspersonal, aber auch bei den Eltern. Der Gemeinderat sollte mittels eingehender Informationen in die Lage versetzt werden, bei Bedarf zusätzliche Ressourcen bereit zu stellen.
Unterzeichnet von:
Dorothea Polle-Holl
Verwandte Artikel
Verbesserung der ambulanten wohnortnahen medizinischen Versorgung mittels Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
Anfrage: Sachverhalt/Begründung: Durch das Versorgungsstärkungsgesetz sind seit 2015 auch MVZ (Medizinische Versorgungszentren) in kommunaler Trägerschaft möglich. Rund 30 Kommunen in Deutschland haben bereits ein MVZ gegründet, um der nicht ausreichenden…
Weiterlesen »
Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe
Anfrage Laut dem 2018 veröffentlichten Abschlussbericht zur „Provenienzforschung städtischer Kunstbesitz / Erwerbungen aus dem belasteten Kunsthandel 1933-1945″ wurden 15 Kunstwerke in der Städtischen Galerie identifiziert, deren Herkunft nicht vollumfänglich geklärt…
Weiterlesen »
Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024
Begründung/ Sachverhalt Mit der Staatsbürgerschaft erhöht sich die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe und sie betont das Gefühl der Zugehörigkeit in einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Der Bundestag stimmte am 19.01.2024 der Reform…
Weiterlesen »