ANFRAGE

Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl(GRÜNE)

vom: 14.11.2006

eingegangen:14.11.2006

Gremium:

32. Plenarsitzung des Gemeinderates

Termin:
 

Vorlage Nr.:
TOP:

Verantwortlich:

23.01.2007

917

22

Dez. 3

 


Umsetzung des Orientierungsplans Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes

 

1. Was sind die Ziele des Orientierungsplans der Landesregierung für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen für Kinder?

Mit dem Orientierungsplan stärkt Baden-Württemberg den Kindergarten als Ort der frühkindlichen Bildung. Ziel ist, Orientierung zu bieten für Fachkräfte, Eltern und Lehrkräfte und damit wichtige Grundlagen zu schaffen, für eine frühe und individuelle begabungsgerechte Förderung der Kinder.

 

2. Welche Akteure sollten laut Orientierungsplan bei dessen Umsetzung in den Kindertageseinrichtungen beteiligt sein bzw. kooperieren?

Das Kind steht im Mittelpunkt! Die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen arbeiten eng mit den Eltern zusammen (Erziehungspartnerschaft), mit den Grundschulen und Lehrkräften wird eine vertiefte Kooperation angestrebt.

 

3. Ab wann ist die Anwendung des Orientierungsplans in den Kindertageseinrichtungen verbindlich?

Ab Kindergartenjahr 2009/2010.

 

4. Welche zusätzlichen Qualifikationen benötigen Erzieherinnen für die Umsetzung?

Ein zusätzlicher Bildungsabschluss ist nicht erforderlich. Von den pädagogischen Fachkräften in den Kindergärten wird erwartet, an den Fortbildungsmaßnahmen zum Orientierungsplan teilzunehmen.

 

5. Wie erwerben die Erzieherinnen diese Zusatzqualifikationen?

Vom Kultusministerium Baden-Württemberg ist ein Konzept zur Fortbildung pädagogischer Fachkräfte in Kindergärten aufgelegt, das sich über einen Zeitraum von drei Jahren (Implementierungsphase) erstreckt.

 

6. Welchen Zeitaufwand erfordern diese Qualifikationen/Kurse/Lehrgänge für das Personal der Tageseinrichtungen für Kinder (anhand des Beispiels eines durchschnittlichen Kindergartens)?

Das Fortbildungskonzept des Landes Baden-Württemberg geht von 6 - 8 Fortbildungen in den Jahren 2006 - 2009 pro Erzieherin aus. Für Leiterinnen ist ein zusätzlicher Tag vorgesehen.

 

7. Werden Erzieherinnen für die entsprechenden Fortbildungen freigestellt? – Wenn nicht, in welcher Zeit absolvieren sie die Fortbildungen?

Ja, die Teilnahme an Fortbildungen ist Dienstzeit.

 

8. Erhalten die Erzieherinnen die erworbene zusätzliche Qualifikation und die entsprechende Arbeitsleistung zusätzlich vergütet?

Nein, die Fortbildungskosten trägt zur Hälfte das Land und zur Hälfte die Kommune.

 

9. Bestehen in Karlsruhe Kooperationen zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen? – Wenn ja, welche?

Es besteht seit vielen Jahren eine Kooperation zwischen den Grundschulen und den jeweils umliegenden Kindergärten. Seit dem sog. Kooperationserlass des Landes findet diese Kooperation verbindlich und verlässlich statt. Eine von der Stadt beauftragte Kooperationslehrerin besucht die Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung im Kindergarten und bereitet sie zusammen mit einer Erzieherin des Kindergartens durch entsprechende Angebote auf den Schuleintritt vor. Hierzu gehört auch der Besuch der Grundschule und einer Unterrichtseinheit.

 

10. Wie wird die in der "Vereinbarung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung..." von 2004 angesprochene intensivere Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern umgesetzt?

Im Sinne einer neu auszugestaltenden Erziehungspartnerschaft. Dazu gehören: Beteiligung der Eltern bei der Konzeptionserstellung, Absprachen in der Zielbestimmung der pädagogischen Arbeit, regelmäßige Entwicklungsgespräche, Berücksichtigung der individuellen Interessen, besonderen Lebensverhältnisse und Herkunftskulturen der Familien.

 

11. Ist geplant, qualifizierte örtliche Bildungsträger in die Umsetzung des Orientierungsplans einzubeziehen?

Die Fortbildungen für städtische Erzieherinnen werden mit bewährten Referentinnen und Referenten durchgeführt. Für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger organisieren die Verbände die Fortbildungen. Dort besteht ebenfalls ein Pool an bewährten, kompetenten Referenten.

 

12. Erhalten die Erzieherinnen bei der Umsetzung des Orientierungsplans Rat und Hilfe von schulischer Seite, z. B. den nahen Grundschulen? – Wenn ja, welche?

Nein. Die Fachkräfte erhalten Unterstützung durch die kommunale Fachberatung und die der Verbände, durch die Kooperationsbeauftragten bei den Staatlichen Schulämtern und die Kooperationslehrkräfte an den Schulen.

13. Erhalten die Tageseinrichtungen für Kinder, v. a. die größeren, zusätzliche personelle Ressourcen für die Durchführung der zusätzlichen Angebote? – Wenn ja, welche?

Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Träger, derzeit sind keine Stellenschaffungen und keine Erhöhungen der Zuschüsse an freie Träger vorgesehen.

 

14. Erhalten die Tageseinrichtungen für Kinder zusätzliche Sachleistungen für die Durchführung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung? – Wenn ja, welche und zu welchen Aufgaben (pro Kindergarten)?

Die Entscheidung trifft jeweils der Träger. Erforderlich ist eine Ausstattung mit diversen Materialien und Medien zur Dokumentation der Entwicklungsprozesse (Portfolio) sowie gezieltes Material zur Bildung und Förderung der Kinder, z. B. Beobachtungsbögen, Videokamera, Dokumentationsmappen, Literatur. Die Zuschüsse an die Träger werden nicht erhöht.

 

15. Sind die personellen Ressourcen in den einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder ausreichend, um die vom Orientierungsplan geforderten neuen Bausteine in der geforderten Qualität mit den Kindern umzusetzen?

Während der Implementierungsphase ist diese Frage genauer zu prüfen.

 

16. Welche Möglichkeiten haben die Tageseinrichtungen für Kinder bzw. deren Erzieherinnen und Eltern, wenn sie feststellen, dass eine gute Umsetzung des Orientierungsplans mehr Personal (-stunden) und/oder materielle Ressourcen erfordert, als vorhanden?

Forderung an das Land über Elternvertreter, Träger und politisch Verantwortliche auf örtlicher Ebene, die Richtlinien zur personellen Ausstattung (Personalschlüssel) den Bildungsaufgaben des Kindergartens anzupassen und in das Kindergartengesetz wieder aufzunehmen.

 

17. Wie hoch ist der zusätzliche Datenerfassungsaufwand, der im Rahmen der Umsetzung des Orientierungsplans in Bezug auf die Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse von den Erzieherinnen gefordert wird?

Die Erzieherinnen dokumentieren ihre Entwicklungsbeobachtungen des jeweiligen Kindes in Schriftform. Der zeitliche Aufwand ist abhängig von der Häufigkeit der Beobachtungen und den daraus resultierenden Folgearbeiten (wie z. B. Auswertung eines Beobachtungsbogens, Vorbereitung eines Entwicklungsgespräches mit den Eltern). Hierfür steht die Vor- und Nachbereitung (kinderfreie Verfügungszeit) zur Verfügung.

17. 1. Was muss (pro Kind) über längere Zeiträume hin dokumentiert werden?

Dokumentiert wird die individuelle Bildungsbiografie des Kindes wie Werke und gemalte Bilder des Kindes, Fotos von wichtigen Schlüsselsituationen, Gesprächsaufzeichnungen, Beobachtungssequenzen.

 

18. Welche Aufgaben kommen der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Orientierungsplanes in den Tageseinrichtungen für Kinder zu?

Eine städtische Aufgabe bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger im Rahmen der Umsetzung des Orientierungsplanes ist gemäß der "Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Förderung von Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindergärten" die Beantragung der Landeszuschüsse für die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte sowie die Weiterleitung dieser Zuschüsse mit dem städtischen Anteil an die Träger.

 

Dabei wird den freien Trägern pro aktiver pädagogischer Fachkraft und Fortbildungstag ein Zuschuss von 45,00 Euro gewährt, wobei 50 % vom Land (22,50 Euro) und 50% von der Kommune (22,50 Euro) zu finanzieren sind.

 

19. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, den diese Aufgaben erfordern?

Für den Doppelhaushalt 2007-2008 sind unter der Produktgruppe 36.50 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege) jeweils 65.790 Euro als finanzieller kommunaler Aufwand für die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte der freien Träger von Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Daneben erhalten die Träger den gleichen Betrag (65.790 Euro pro Jahr) aus Landesmitteln überwiesen. Nach heutigem Kenntnisstand reichen diese Mittel für die geplanten Fortbildungsmaßnahmen bei den freien Trägern aus, um den Anforderungen des Orientierungsplanes hinsichtlich der Fachkräftequalifizierung gerecht zu werden.