Die grüne Gemeinderatsfraktion fordert Nachbesserungen bei den Verträgen für das geplante Rheinhafen-Dampfkraftwerk RDK 9 der EnBW. Mit einem Ergänzungsantrag soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, in den weiteren Verhandlungen mit der EnBW klima- und umweltfreundlichere Vereinbarungen im General- und Durchführungsvertrag des Bebauungsplans zu erreichen.
Zum einen sollen die Vorkettenemissionen des eingesetzten Erdgases reduziert werden. Dabei handelt es sich um Treibhausgase, die bereits bei Förderung, Aufbereitung und Transport des Gases entstehen. „Wir fordern, dass die EnBW durch entsprechende Lieferverträge Erdgas einkauft und einsetzt, dessen Vorkettenemissionen mindestens 20 Prozent unter dem jeweils aktuellen deutschen Durchschnittswert liegen. So können die insgesamt entstehenden CO2-Emissionen verringert werden“, erklärt Dr. Sonja Klingert, klima- und energiepolitische der grünen Fraktion.
„Außerdem möchten wir strengere Höchstwerte für Stickoxide und Ammoniak erreichen. Diese Luftschadstoffe tragen bspw. zur Feinstaubbildung bei. Es reicht nicht, niedrige Emissionswerte lediglich anzustreben. Entscheidend ist, welche Obergrenzen am Ende vertraglich gelten und durchgesetzt werden können“, so Aljoscha Löffler, Fraktionsvorsitzender der grünen Fraktion.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wächst die Bedeutung flexibler Kraftwerke für die Versorgungssicherheit. Wenn Wind- und Solarenergie während sogenannter Dunkelflauten nicht ausreichend Strom liefern, werden übergangsweise Kraftwerke benötigt. „Einer Realisierung des neuen Kraftwerks kann die grüne Fraktion mehrheitlich nur zustimmen, wenn die Stadtverwaltung Forderungen des Ergänzungsantrags in den weiteren Verhandlungen mit der EnBW umsetzt und die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen in Karlsruhe damit so weit wie möglich begrenzt“, betont Löffler.
Bereits mit früheren Anträgen hat die grüne Fraktion wichtige Verbesserungen erreicht. So verpflichtet der Generalvertrag die EnBW, RDK 9 für den Wasserstoffbetrieb auszulegen und das Kraftwerk unter bestimmten Voraussetzungen auf regenerativ erzeugten Wasserstoff umzustellen. Zudem sind Regelungen zur Kompensation verbleibender CO₂-Emissionen vorgesehen.
