Ein Thema, dass uns gerade beschäftigt, ist die Anerkennung des ICF KArlsruhe e.V. als Träger der freien Jugendhilfe. Es stand zunächst auf der Juli-Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses und wurde dann von Seiten der Verwaltung abgesetzt. Daraufhin gab es einen Austausch und zahlreiche (Presse-)Anfragen. Hier das Statement unserer bildungspolitischen Sprecherin, Dr. Iris Sardarabady dazu:
Gespräche und der Austausch mit Trägern, Verbänden und Organisationen sind selbstverständlicher Bestandteil unserer politischen Arbeit. Solche Gespräche finden regelmäßig zu unterschiedlichen Themen, in unterschiedlichen Konstellationen und mit unterschiedlichen Beteiligten statt. Wer zu einem solchen Austausch einlädt, entscheidet, wer daran teilnimmt und wie der Termin ausgestaltet ist. Auch den Austausch mit dem ICF Karlsruhe, zu dem die Stadtverwaltung eingeladen hat, haben wir in diesem Sinne als Möglichkeit verstanden, offene und kritische Fragen unmittelbar mit den Verantwortlichen zu besprechen.
Wir hatten geplant, gegen eine Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe zu stimmen. Der Austausch hat unsere Bedenken gegenüber einer Anerkennung nicht ausgeräumt.
In unserer liberalen Demokratie ist die zentrale Aufgabe der Jugendhilfe, junge Menschen zu befähigen, ihre Persönlichkeit frei und selbstbestimmt zu entfalten und die Würde des Menschen zu achten. Junge Menschen müssen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung, Herkunft, Behinderung, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen willkommen sein und sich in den Angeboten der Jugendhilfe sicher und akzeptiert fühlen. Das entspricht nicht nur unserem politischen Selbstverständnis, sondern steht auch im Einklang mit dem Grundgesetz und den gesetzlichen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Beim Austausch mit dem ICF Karlsruhe blieben aus unserer Sicht insbesondere Fragen zum Umgang mit queeren Jugendlichen offen – beziehungsweise wurden nicht überzeugend beantwortet. Uns liegt bis dato keine schriftliche Distanzierung des ICF Karlsruhe von den aus anderen ICF-Kontexten berichteten queerfeindlichen Positionen vor. Der ICF Karlsruhe legt nicht ausreichend dar, dass er die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit im Sinne des § 75 SGB VIII bietet. Daher kommt für uns die Anerkennung weiterhin nicht in Frage.
