Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion setzt sich für den Erhalt verkehrsberuhigter Bereiche (auch Spielstraßen genannt) ein und hakt deshalb bei der Stadt nach. Aktuell muss die Stadt aufgrund rechtlicher Vorgaben prüfen, welche der verkehrsberuhigten Bereiche im gesamten Stadtgebiet erhalten werden können.
„ Es ist uns ein wichtiges Anliegen, möglichst viele verkehrsberuhigte Bereiche zu erhalten. Dies gilt insbesondere in Wohn-gegenden mit Aufenthaltsfunktion, wie vor Stadtteilbürgerzentren und in der Nähe von Einrichtungen, die von Kindern oder SeniorInnen häufig aufgesucht werden.“, so Stadtrat Alexander Geiger.
Bisher wurde der Bereich der Südstadt-Ost geprüft. Hier zeigte sich, dass viele derzeit ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereiche ohne bauliche Veränderung nicht erhalten werden können, weil sie – z.B. durch eine Trennung von Geh- und Fahrwegen – nicht so gestaltet sind, dass AutofahrerInnen zweifelsfrei erkennen können, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden.
Daher müssten diese Straßen ohne bauliche Veränderungen in Tempo 30-Zonen umgewandelt werden, auch um rechtssicher die Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollieren zu können. Nach aktueller Darstellung von Seiten der Stadtverwaltung als Antwort auf eine Gemeinderatsanfrage der GRÜNEN Fraktion sind größere Umbaumaßnahmen, die einen Erhalt der verkehrsberuhigten Bereiche möglich machen würden, derzeit nicht geplant.
„Mit dieser Antwort geben wir uns nicht zufrieden“ so Bettina Lisbach, Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Gemeinderat. „In vielen Bereichen sind Spielstraßen bzw. Verkehrsberuhigung unverzichtbar.
„ Deshalb erwarten die GRÜNEN im Gemeinderat von Seiten der Stadtverwaltung die Erarbeitung klarer Kriterien, aufgrund derer entschieden werden soll, wo verkehrsberuhigte Bereiche auch zukünftig beibehalten werden. Auch soll dargestellt werden, welche finanziellen Mittel für den Erhalt notwendig sind. "Auch wenn das nur durch Umbaumaßnahmen und veränderte Pflasterung möglich ist, halten wir es an vielen Stellen für angemessen, für die Sicherung verkehrsberuhigter Bereiche die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.“
Dort wo Umbaumaßnahmen trotz Aufenthaltsfunktion, nicht durchgeführt werden, sollen weitere Alternativen zu Tempo 30 geprüft werden. Dies könnten z.B. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Tempo 20 km/h sein.
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