FAQ: Das geplante RDK 9 im Karlsruher Rheinhafen
Die EnBW plant am Standort des Rheinhafen-Dampfkraftwerks ein neues Gas- und Dampfturbinenkraftwerk. Das Vorhaben wird unter der Bezeichnung „RDK 9“ geführt. Hier beantworten wir zentrale Fragen zum Projekt und erläutern die Position der grünen Gemeinderatsfraktion.
Was ist das RDK 9 und wer möchte es bauen?
Das RDK 9 ist eine geplante Gas- und Dampfturbinenanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung. Sie soll auf dem Gelände des bestehenden Rheinhafen-Dampfkraftwerks errichtet werden. Planung, Bau und Betrieb liegen bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der neue Kraftwerksblock soll zunächst mit Erdgas betrieben werden. Die Anlage soll technisch so vorbereitet werden, dass sie später auf Wasserstoff umgerüstet werden kann.
Warum wird ein neues Kraftwerk geplant?
Wind- und Solaranlagen erzeugen nicht zu jeder Zeit ausreichend Strom. In längeren Phasen mit wenig Wind und Sonneneinstrahlung werden daher regelbare Kraftwerke benötigt, die kurzfristig Strom bereitstellen und zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen können. Das RDK 9 soll außerdem den Ausstieg aus der Kohleverstromung am Karlsruher Standort unterstützen.
Wann soll das Kraftwerk gebaut werden?
Ein verbindlicher Baubeginn steht noch nicht fest. Nach dem Durchführungsvertrag muss die EnBW spätestens sechs Monate nach einer bestandskräftigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit dem Vorhaben beginnen.
Die Anlage soll nach den vertraglichen Regelungen spätestens am 31. Dezember 2031 fertiggestellt sein. Die EnBW kann allerdings eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Wie groß soll das RDK 9 werden?
Geplant ist eine elektrische Leistung von rund 850 Megawatt. Zusätzlich sollen bis zu 220 Megawatt Wärmeleistung ausgekoppelt werden können.
Wird das RDK 9 auch Fernwärme für Karlsruhe liefern?
Das Kraftwerk soll technisch in der Lage sein, Fernwärme in das Karlsruher Fernwärmenetz einzuspeisen. Voraussetzung ist, dass die Stadtwerke Karlsruhe diese Wärme abnehmen.
Wird das Kraftwerk nur bei einer Dunkelflaute betrieben?
Das ist derzeit nicht verbindlich sichergestellt. Die EnBW geht nach Angaben in der städtischen Beschlussvorlage in der Anfangsphase von etwa 3.000 bis 4.000
Volllastbetriebsstunden pro Jahr aus. Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren wurde vorsorglich eine Genehmigung für bis zu 8.760 Stunden und damit für einen ganzjährigen Betrieb beantragt.
Ist das RDK 9 klimaneutral?
Solange Erdgas eingesetzt wird, ist das Kraftwerk nicht klimaneutral. Ein modernes Gaskraftwerk stößt zwar pro erzeugter Kilowattstunde deutlich weniger Kohlendioxid aus als ein Kohlekraftwerk. Wie hoch die gesamten Emissionen ausfallen, hängt jedoch wesentlich davon ab, wie viele Stunden das Kraftwerk betrieben wird.
Nach Berechnungen in der städtischen Vorlage würde der spezifische CO₂-Ausstoß gegenüber dem Kohlekraftwerk RDK 8 von rund 860 auf etwa 370 Gramm pro Kilowattstunde sinken. Bei einem theoretischen ganzjährigen Betrieb könnten dennoch rund 3,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr entstehen.
Wann soll das Kraftwerk auf Wasserstoff umgestellt werden?
Das Kraftwerk soll „H₂-ready“ gebaut werden, also technisch auf eine spätere Umrüstung vorbereitet sein. Der Generalvertrag enthält jedoch kein bedingungsloses festes Datum für den Wasserstoffbetrieb.
Eine Verpflichtung zur Umrüstung greift frühestens nach dem 31. Dezember 2034 und nur, wenn unter anderem ausreichend regenerativ erzeugter Wasserstoff in Karlsruhe verfügbar ist, die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und eine sogenannte regulatorische Preisparität zwischen Wasserstoff und Erdgas besteht. Nach Eintritt aller Voraussetzungen hat die EnBW bis zu 24 Monate Zeit für die Umrüstung.
Wie war die Position der Grünen Fraktion während des Verfahrens?
Wir standen dem RDK 9 nicht von Anfang an grundsätzlich entgegen. Für uns war aber immer entscheidend, wie ein solches Kraftwerk ausgestaltet und betrieben wird. Ein neues fossiles Kraftwerk darf nicht zu einem jahrzehntelangen Erdgasbetrieb führen. Es muss auf die für die Versorgungssicherheit notwendigen Einsatzzeiten begrenzt werden und so früh wie möglich klimaneutral betrieben werden.
Deshalb haben wir den Planungsprozess mit insgesamt drei Änderungs- und Ergänzungsanträgen begleitet. Mit den ersten beiden Anträgen konnten wir erreichen, dass wichtige grüne Forderungen in die weiteren Verhandlungen mit der EnBW aufgenommen wurden. Dazu gehörten unter anderem RDK 9 für den Wasserstoffbetrieb auszulegen und das Kraftwerk unter bestimmten Voraussetzungen auf regenerativ erzeugten Wasserstoff umzustellen.
Bei der abschließenden Beratung in der Gemeinderatssitzung im Juli 2026 waren aus unserer Sicht dennoch weitere Nachbesserungen notwendig. Mit unserem dritten Ergänzungsantrag haben wir deshalb gefordert, die Vorkettenemissionen des eingesetzten Erdgases stärker zu begrenzen und verbindlich niedrigere Höchstwerte für den Ausstoß von Stickoxiden und Ammoniak festzuschreiben. Da dieser Antrag im Gemeinderat abgelehnt wurde, konnten wir auch der vorgelegten Beschlussvorlage zum RDK 9 nicht zustimmen.
