Katzenschutzverordnung

Rede der Stadträtin Christine Großmann in der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023 zu TOP 6

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen

Vielen Dank an Herrn Dr. Käuflein und das Veterinäramt für die Vorlage der Katzenschutzverordnung.

Wir Grüne freuen uns sehr.

Das ist ein großer und wichtiger Schritt in Richtung erfolgreicher Tierschutz in Karlsruhe.

Die Katzenschutzverordnung haben bisher schon viele Städte und Gemeinden in Deutschland und Baden-Württemberg umgesetzt und halten das Konzept für erfolgreich. Eine flächendeckende Wirkung der Verordnung wäre auf jeden Fall wünschenswert. Chippen, Kennzeichnung und Kastration sollte zum Standard für Katzenhalter*innen und für den Umgang mit Streunerkatzen gehören.

Frau Dr. Julia Stubenbord, unsere Landestierschutzbeauftragte, aber auch der Landestierschutzverband, sowie alle Tierschutzvereine in Karlsruhe befürworten schon lange eine Umsetzung der Verordnung.

Wir Grünen haben einen ersten Vorstoß zur Umsetzung bereits 2014 gemacht. Damals gab es bereits die Neuregelung zum § 13 des Landestierschutzgesetzes. Wir haben daraufhin eine vorbereitende Untersuchung zur Situation von Streunerkatzen in Karlsruhe beantragt.

Denn eins ist klar: Die Bilder, die uns das Veterinäramt mitgeliefert hat, sind erschreckend: Sie zeigen Katzen mit Augenkrankheiten, verfilztem Fell, abgemagert und erschöpft.

Es ist traurig, was viele Streunerkatzen erleiden müssen. Und die Zahlen haben sich in den letzten Jahren in Karlsruhe deutlich erhöht, es gibt einen großen Handlungsbedarf.

Viel Leid würde deshalb durch die Umsetzung der KSV verhindert und verringert.

Die örtlichen Tierschutzvereine (z.B. der Katzenschutzverein und die Katzenhilfe) setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Streunerkatzen versorgt und behandelt werden. Das wissen wir, weil wir diese regelmäßig besuchen und uns ein Bild von der Situation dort machen.

Man findet total traumatisierte und scheue Tiere vor. Sie lassen sich zum Großteil nur schwer versorgen, weil sie den Umgang mit Menschen nicht gewohnt sind.

In der Vorlage der Verwaltung sehen wir auch, was diese Ehrenamtlichen im Laufe der Jahre zusammengetragen haben und was sie leisten. Man kann ihnen dafür nicht genug danken.

Hilfreich dabei ist, dass der Karlsruher Tierschutzfonds finanziell unterstützt, um die Tiere medizinisch zu versorgen.

Katzenhalter*innen, die eine Wohnungskatze ohne Ausgang haben oder Rassenkatzen, die zur Züchtung vorgesehen sind oder Katzennachwuchs wünschen, sind von der Regelung befreit, wenn diese keinen Freigang haben.

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Bewohner*innen, die ihre Katze jedoch in Freie lassen, müssten in Zukunft dafür sorgen, dass ihre Katze kastriert ist.

Liebe Kolleg*innen, bitte geben Sie den Tieren Ihre Stimme.

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