Badisches Staatstheater Karlsruhe – Sanierung und Neubau (Vorlage 2021/0485)

„Begrenzung und Streckung des jährlich maximalen Mittelabflusses auch im Fall weiterer Kostensteigerungen“

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 2.1 der Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2021

Die Gemeinderatsfraktionen von CDU und GRÜNEN beantragen:

  1. Die Stadtverwaltung ergänzt die mit dem Land Baden-Württemberg zu schließende Finanzierungsvereinbarung um die verbindliche Regelung, dass der Mittelabfluss auch im Fall weiterer Kostensteigerungen in den Jahren 2022 bis 2023 auf jeweils 10 Millionen Euro pro Jahr, in den Jahren 2024 bis 2030 auf jeweils 15 Millionen Euro pro Jahr und in den Jahren 2031 bis 2037 auf jeweils 20 Millionen Euro begrenzt wird.
  2. Anstatt den jährlichen Mittelabfluss im Fall weiterer Kostensteigerungen zu erhöhen, wirkt die Stadtverwaltung in einer verbindlichen Regelung mit dem Land Baden-Württemberg im Vorfeld darauf hin, dass der städtische Anteil bei der Finanzierung des Badischen Staatstheaters über zusätzliche Jahre gestreckt wird.

Sachverhalt/Begründung

Die Kosten des Vorhabens, Sanierung und Neubau des Badischen Staatstheaters, haben sich gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2017 gravierend verändert. Die Mehrkosten gehen auf eine Überarbeitung der Planung und eine daraus resultierende Verschiebung des Baubeginns um zwei Jahre, eine prozentuale Erhöhung der Baunebenkosten, ein wesentlich höher veranschlagtes Bauherrenrisiko sowie auf die rasante Entwicklung der Baupreissteigerungen zurück.

Bereits die im Jahr 2017 veranschlagten Kosten für die Sanierung und den Neubau des Badischen Staatstheaters stellten für die Haushaltslage der Stadt Karlsruhe eine enorme Herausforderung dar. Diese Herausforderung ist durch die nun vorliegende, wesentlich veränderte Kostenentwicklung und vor dem Hintergrund haushaltsrechtlicher Vorbehalte seitens der Rechtsaufsichtsbehörde noch größer geworden. Aus drei Gründen befürchten wir, dass darüber hinaus auch in Zukunft noch weitere Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen werden:

1) Beim Badischen Staatstheater handelt es sich um ein bauliches Großprojekt, mit dem in Hinblick auf den Bauablauf geringere Erfahrungswerte einhergehen als bei vielfach gebauten Objekten wie Schulen oder Verwaltungsgebäuden.

2) Bei einem auf zwölf Jahre angelegten Langzeitprojekt aber auch aufgrund der Situation „Bauen im laufenden Betrieb“ besteht das Risiko weiterer Verzögerungen im Bauablauf, die sich wiederum in Mehrkosten niederschlagen werden.

3) Aufgrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Bauwirtschaft, aufgrund der Auswirkungen der Umsatzsteuerabsenkung im Jahr 2020, aufgrund globaler Preisentwicklungen auf dem Rohstoffmarkt und aufgrund weiterer Faktoren sind die variablen Baupreissteigerungen ein kaum zu kalkulierendes Risiko im Zusammenhang weiterer Mehrkosten.

Neben der begrüßenswerten Regulierung des maximalen jährlichen Mittelabflusses, dem Evaluieren von Einsparpotentialen und dem Begleitgremium wollen wir weitere Möglichkeiten der Kostenkontrolle ausschöpfen. Mit dem interfraktionellen Änderungsantrag zur verpflichtenden Begrenzung und Streckung des maximal jährlichen Mittelabflusses im Falle weiterer Kostensteigerungen beabsichtigen wir, eine für den städtischen Haushalt verantwortbare Lösung zur Finanzierung des Vorhabens Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters zu realisieren.

Unterzeichnet von:

Tilman Pfannkuch, Detlef Hofmann und CDU-Fraktion

Zoe Mayer und GRÜNE-Fraktion

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.06.21:

Die Anregungen aus unserem Antrag wurden in die Beschlussvorlage aufgenommen.

Wir sind froh, dass die lebhaften Diskussionen der letzten Wochen um die Kostenerhöhung beim Badischen Staatstheater dazu geführt haben, dass die Verwaltung nun explizit zusagt, dass die laut Klimaschutzkonzept notwendigen Investitionen umsetzbar bleiben und dass auch das Staatstheater seine laufenden Kosten senken wird. Vor diesem Hintergrund stimmen wir der Sanierung des Staatstheaters gerne zu. Das Haus kann damit weiterhin eine innovative Kultureinrichtung sein, die die Stadtgesellschaft inspiriert und bereichert – und die ihren Mitarbeiter*innen dann gute Arbeitsbedingungen bietet.

Nähere Hintergründe zur Entscheidung der Fraktion auch im StadtZeitungsbeitrag von Zoe Mayer.

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