Rede von Dr. Iris Sardarabady im Gemeinderat am 22.06.21
Der Antrag der AfD ist in jeder Hinsicht empörend und scheinheilig.
Sie verkaufen Ihren Antrag als einen Gewinn für alle Seiten: für die Stadt, die städtischen MA und für die Asylbewerber*innen.
Zuerst zu den städtischen Mitarbeiter*innen in den Bereichen Straßenreinigung, Müllabfuhr und Grünanlagenpflege. Sie unterstellen, dass diese insbesondere in Zeiten der Pandemie überfordert sind und ihre Arbeit teilweise nicht mehr angemessen erledigen können. Nach unserer Einschätzung, aber auch nach Auskunft der entsprechenden Stellen trifft diese undifferenzierte Beobachtung so nicht zu. Und dort, wo tatsächlich personelle Engpässe bestehen, können sie nur sehr begrenzt durch Aushilfskräfte aufgefangen werden.
Im Hinblick auf die betroffenen Asylbewerber*innen ist Ihre Argumentation jedoch besonders zynisch: Mit den mit 80 Cent die Stunde entlohnten gemeinnützigen Tätigkeiten sollen sie zielführend auf ihre spätere Integration hinarbeiten können! Genau dieses Ziel, die berufliche und soziale Integration von Migrant*innen und Geflüchteten, versucht Ihre Fraktion doch mit all Ihren bisherigen Anträgen bestmöglich zu verhindern!
Allein in den letzten Haushaltsberatungen haben Sie acht entsprechende Anträge gestellt, nur als Beispiel: Streichvorschläge für Bildungsberatung, Integrationskurse, traumatisierte Geflüchtete, Beschulung von minderjährigen Unbegleiteten, Wochen gegen Rassismus.
Ihr Motto ist: Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sollen sich auf keinen Fall hier wohl fühlen. Schon gar nicht sollen sie dabei unterstützt werden, sich eines Tages hier zuhause und als Teil eines neuen WIR zu fühlen!
Durch all Ihre Anträge und Anfragen zieht sich eine Haltung: die der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die Basis ist menschenverachtend, ausgrenzend und diskriminierend. Immer gezeichnet von negativen Assoziationen und Verdächtigungen, getarnt als harmloses, aber penetrantes Nachfragen.
Wir danken der Stadtverwaltung, die in Ihrer Stellungnahme klar aufzeigt, dass es die Asylbewerber*innen als homogene Gruppe, die für die Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten zur Verfügung steht, nicht gibt. Bestimmend sind vielmehr individuelle Lebenslagen, rechtliche Zuständigkeiten und die jeweilige aufenthaltsrechtliche Situation. Der überwiegende Teil der Betroffenen absolviert entweder schon eine schulische oder berufliche Ausbildung, übt eine berufliche Tätigkeit aus oder aber darf aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatus gar nicht an eine berufliche Tätigkeit herangeführt werden.
Hätte die Afd einen Blick in die komplexen gesetzlichen Vorgaben und auf die Situation von Geflüchteten in Karlsruhe geworfen, wäre der Verwaltung viel Zeit erspart geblieben!
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