Grüne lehnen Rücknahme des Beschlusses zum Wildtierverbot im Zirkus ab

Die Grünen sehen aktuell keine Veranlassung, das am 22. Oktober 2019 im Gemeinderat beschlossene Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Einrichtungen in Karlsruhe wieder zurückzunehmen.

„Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass wir wieder zum Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 zurückkehren sollen,“ so Zoe Mayer, die Vorsitzende der Grünen Gemeinderatsfraktion. „Das wäre ein gravierender Rückschritt, denn der damalige Beschluss auf Antrag der Grünen war zwar ein wichtiger Einstieg ins Wildtierverbot im Zirkus, ist aber heute nicht mehr zeitgemäß. Die dabei aufgeführten Wildtierarten werden seit vielen Jahren von keinem Zirkus mehr mitgeführt.

Die Grünen verweisen darauf, dass sich die ethische Einstellung der Menschen Tieren gegenüber seither deutlich verändert hat. „Die Mehrheit der Bevölkerung sieht die Haltung und Dressur von Wildtieren im Zirkus kritisch und lehnt sie ab“, erläutert Fraktionsvorsitzende Mayer und ergänzt: „Inzwischen gibt es 50 bis 100 kommunale Wildtierverbote, weil die Bundesregierung trotz mehrerer Bundesratsinitiativen untätig geblieben ist“. Zwar habe Bundesministerin Klöckner auf Druck der Kommunen inzwischen einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Grundlage vorgelegt. Dieser ist aus Sicht der Grünen aber völlig unzureichend, da er sich nur auf die Anschaffung neuer Tiere bezieht und dabei sogar Tiger und Löwen ausklammert. Zudem fehle eine Übergangsregelung mit Abgabetermin, bis zu dem die Tiere an Aufnahmestationen abgegeben werden müssen. Die Grünen setzen deshalb auf die Bundestagswahl mit neuen Mehrheiten.

In rechtlicher Hinsicht erläutern die Grünen, dass sich die bisherigen Wildtierverbote auf Tierschutzaspekte beziehen. Denn zahlreiche Gutachten hätten bestätigt, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden könnten. „Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass bei kommunalen Wildtierverboten Klagen auf Überlassung kommunaler Flächen in der Regel in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben“, so Stadträtin Rastätter, Mitglied im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen. Dabei werde die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit (Art 12) gegenüber dem Tierschutz, der ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt ist (Art 20a), höher bewertet, obwohl Tierlehrer*innen ihren Beruf auch anderweitig ausüben könnten.

„Es gibt jedoch einen zentralen Unterschied zwischen unserm Wildtierverbot und dem in Ulm, auf das sich das Urteil des VGH Mannheim bezieht“, so Rastätter und Mayer. „Wir haben im Gemeinderat ein Verbot gefährlicher Tiere im Zirkus beschlossen. Es handelt also um Gefahrenabwehr“. Die Statistik der Verletzungen und Todesfällen mit und durch Wildtiere, auch in Baden-Württemberg, belege überzeugend, dass Sicherheitsaspekte beim Umgang mit Wildtieren im Zirkus bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Grünen betonen abschließend, dass der Zirkus als ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft unbedingt erhalten bleiben muss. Die Faszination für Artistik, Clownerie, Akrobatik und Jonglage ist ungebrochen, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen.  „Der Trend geht zum Zirkus ohne Wildtiere, das zeigt nicht zuletzt das hochkarätige Zirkusfestival ATOLL des Tollhauses. Auch der Karlsruher Weihnachtszirkus verzichte seit zwei Jahren auf Wildtiere“, so Mayer und Rastätter

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