Maßnahmen zum Schutz des historischen Stadtbildes

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung unterstützt die Bürgervereine Beiertheim und Bulach im Speziellen und engagierte Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen in ihrem Ansinnen, das städtebauliche Gesicht der Stadtteile zu erhalten.
  2. Sie nutzt die Interpretationsspielräume bei § 34 Baugesetzbuch bezüglich der Einfügung von Bauvorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung“, um bei Genehmigungsverfahren das Ortsbild nicht weiter zu beeinträchtigen.
  3. Sie sondiert die Möglichkeiten und Perspektiven einer Ausweitung der Erhaltungssatzung und der Neufassung von Bebauungsplänen zum besseren Schutz historisch gewachsener Ortsbilder.
  4. Sie zeigt Möglichkeiten auf, im Spannungsfeld zwischen Privatbesitz, dem Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum und dem Erhalt des Ortsbildes zugleich sachgerecht und bürgernah zu agieren.
  5. Sie nutzt dazu bei den Genehmigungsverfahren intensiv die bestehenden sowie innovative Verfahren eines frühzeitigen Informations- und Meinungsaustausches mit der Öffentlichkeit .

Sachverhalt/Begründung

Ein historisch gewachsenes Stadtbild ist für die Bewohnerinnen und Bewohner identitätsstiftend. Daher muss insbesondere in einer jungen Stadt wie Karlsruhe darauf geachtet werden, die historische Substanz dort, wo sie überhaupt vorhanden ist, zu erhalten.

Im Stadtteil Beiertheim ist in den letzten Jahren und in jüngster Vergangenheit einiges von dieser Bausubstanz verlorengegangen. Selbst die bestehende Erhaltungssatzung von 2007 war und ist nicht ausreichend, um den Abriss historischer Gebäude, z. B. Breite Straße Nr. 80 Anfang 2017, zu verhindern. Aktuell wurde mit der Breite Straße 70 das nächste ortsbildprägende Haus abgerissen. Weitere Bauanfragen, unter anderem für ein denkmalgeschütztes Gebäude, sind gestellt und betreffen andere ortsbildprägende Gebäude in der Breite Straße.

Laut §34 Baugesetzbuch soll die „Eigenart der näheren Umgebung“ als Orientierung dienen. Bei dem schon genehmigten Neubau (Nr. 70) scheint es so, dass man sich eher an den benachbarten „Bausünden“ früherer Jahre orientiert als an der historischen und ortsbildprägenden „städtebaulichen Eigenart der näheren Umgebung“, so wie es auch die Erhaltungssatzung formuliert.

Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt ihres jeweiligen Ortsbildes verdient und benötigt Unterstützung von Seiten der Stadtverwaltung. In den letzten Monaten ist bei den Bürgervereinen Beiertheim und Bulach der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung nur sehr schleppend auf ihre diversen Schreiben bezüglich verschiedener Bauvorhaben reagiert. Auch ist oft nicht deutlich geworden, welche Spielräume es für die Verwaltung gibt, im Rahmen des Baurechts und der Erhaltungssatzung zu agieren und in welche Richtung diese Spielräume genutzt werden. Diesen Eindrücken muss die Verwaltung im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen entgegenwirken. Hierzu ist es unter anderem sinnvoll, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen, sie zu ergänzen oder gegebenenfalls neu zu fassen. Ebenso müssen Formen der Abstimmung und Kommunikation entwickelt werden, die die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt auf dem Weg der aktuellen und zukünftigen baulichen Gestaltung ihres Stadtteils.

Unterzeichnet von:

Ekkehard Hodapp                             Johannes Honné                                    Michael Borner

Renate Rastätter                                Verena Anlauf

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 21.11.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017:

Bürgermeister Obert erläuterte in der Sitzung ausführlich, dass das Bauordnungsamt an enge rechtsstaatliche Vorgaben gebunden ist und alle Antragsteller*innen gleich behandeln muss. Erfahrungsgemäß werden „kreativere“ Verwaltungsentscheidungen gerichtlich angefochten und regelmäßig „kassiert“. Auch die städtischen Planer*innen wünschten sich oft mehr Einflussmöglichkeiten. Viele Redner*innen betonten, dass eine offene Kommunikation zwischen Investor*innen, Anwohner*innen, Planer*innen und der Politik das Verständnis für die jeweils anderen Anliegen erhöhen kann – und damit hoffentlich an der einen oder anderen Stelle auch zu einvernehmlicheren Lösungen führt.

Verwandte Artikel