Freigabe der Brunnenstraße für Radverkehr

Antrag

In Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen in der Zeile „Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße (Nr. 32)“ in der Spalte „Gemeingebrauch gem. § 3“ wird eingefügt: „Fahrräder“.

Sachverhalt/Begründung

Die Brunnnenstraße ist eine kurze Verbindung aus der östlichen Innenstadt zum Durlacher Tor. Sie ist als Fußgängerzone gewidmet, Radverkehr ist dort ausgeschlossen. Es gibt aber keinen Grund, das Radfahren dort zu untersagen. Deshalb soll die Satzung entsprechend geändert werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach    Daniela Reiff     Zoe Mayer     Johannes Honné     Michael Borner     Joschua Konrad

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 30.06.2015

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015:

Auf unseren Antrag hin darf die Brunnenstraße wieder per Rad befahren werden.

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