Antrag
- Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag, an welchen Fußgängerüberquerungen im Rahmen eines Pilotprojektes Countdown-Ampeln aufgestellt werden könnten.
- Dabei werden Vor- und Nachteile verschiedener Typen von Countdown-Ampeln und von Ampeln mit einem Blinksignal am Ende der Grünphase beschrieben. Die Belange von Menschen mit Behinderungen fließen in die Bewertung mit ein.
- Es werden Kosten für Installation und Betrieb der verschiedenen Typen von Countdown-Ampeln dargestellt.
- Der Planungsausschuss berät über die Ergebnisse.
- Als Sofortmaßnahme werden darüber hinaus die Räumgeschwindigkeiten an verschiedenen repräsentativen Fußgängerüberwegen überprüft und über die Ergebnisse ebenfalls im Planungsausschuss berichtet.
Sachverhalt/Begründung
Grundsätzlich sollte die Rotzeit für den Fußverkehr möglichst gering sein. Wo aber längere Rotzeiten nicht zu vermeiden sind, können Countdown-Ampeln dazu beitragen, dass möglichst wenige FußgängerInnen bei Rot überqueren.
Countdown-Ampeln können sowohl die verbleibende Grün- als auch die verbleibende Rotzeit mit Zeitzählern sekundengenau angeben. In Teilen Nordamerikas, Dänemark und anderen Ländern sind sie für FußgängerInnen bereits Standard. Auch einzelne deutsche Städte wie Hamburg und Bochum haben bereits erste Erfahrungen mit Countdown-Ampeln gemacht.
Möglich sind sie dort, wo die restliche Rot- bzw. Grünzeit von Anfang an feststeht, also nicht z.B. durch Anforderung einer Straßenbahn verändert wird. Als Alternative oder ergänzend zu Countdown-Ampeln kann auch ein Blinken am Ende der Grünzeit realisiert werden. Solche Fußgängerampeln werden aktuell in Berlin mit Sondergenehmigung getestet.
Die Darstellung der verbleibenden Grünzeit oder das „Grünblinken“ ermöglicht es Personen, je nach persönlicher Mobilität und Schnelligkeit zu entscheiden, ob ein Überqueren der Furt noch problemlos möglich ist oder nicht. Gerade für mobilitäts-eingeschränkte Personen kann das von Bedeutung sein.
Die Anzeige der verbleibenden Rotzeit kann einerseits dazu beitragen, die Akzeptanz der Wartenden zu erhöhen. Andererseits kann eine zu lange Rotzeit auch kontraproduktiv sein und zum frühzeitigen Überqueren bei Rot provozieren.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) hat 2012 eine Studie zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger an Lichtsignalanlagen erarbeitet ). Demzufolge zeigen empirische Messungen keine signifikanten Änderungen des Verhaltens der FußgängerInnen. Aus Hamburg und Bochum wird dagegen berichtet, dass deutlich weniger FußgängerInnen bei Rot überquerten, wenn die verbleibende Rotzeit angezeigt wird.
Die GRÜNE Fraktion sieht im Einsatz von Countdown-Ampeln eine Möglichkeit, den Komfort für FußgängerInnen in Karlsruhe zu steigern und regt die Durchführung eines Pilotprojektes an. Damit könnten zunächst eigene Erfahrungen gesammelt und dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Da die o. g. BAST-Studie aufgezeigt hat, dass mehr als 70 % der FußgängerInnen langsamer gehen als nach den gültigen Richtlinien für Signalanlagen vorgesehen, sollte auch in Karlsruhe eine Überprüfung der Räumgeschwindigkeiten und ggf. Verlängerung der Grünzeiten erfolgen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Johannes Honné Daniela Reiff Alexander Geiger Michael Borner
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 03.02.2015
Verwandte Artikel
Bezahlbare Wohnungen für alle: 30 % Sozialwohnungen in Neureut Zentrum III
Änderungsantrag zu TOP 15 der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung stellt sicher, dass im Gebiet „Neureut Zentrum III“ in Anlehnung an das Karlsruher Innenentwicklungskonzept…
Weiterlesen »
Themenfelder Fuß- und Radverkehr – Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids
Interfraktioneller Ergänzungsantrag von GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI und LINKE zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2014: Begründung/Sachverhalt: Für den Fuß- und Radverkehr ist es wichtig, dass eine Straße…
Weiterlesen »
Ergänzungsantrag zu Bewerbung um die Ausrichtung der World Games 2029
Ergänzungsantrag zu TOP 4 der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 Im Falle des Zuschlags durch die IWGA berücksichtigt die Stadtverwaltung die folgenden Schwerpunkte in den weiteren Planungen: Begründung/Sachverhalt: Karlsruhe ist mit seinem…
Weiterlesen »