Antrag
- Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Spielräume der Aufstellungsbeschluss vom Juli 2008 ermöglicht, um über einen Bebauungsplan die zukünftige bauliche Entwicklung des ehemaligen Pfizer-Areals jetzt noch planerisch zu steuern.
- Die Stadtverwaltung erläutert, inwieweit Schadensersatzansprüche durch den Grundstückseigentümer greifen könnten, wenn für das Areal ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass das zur kurzfristigen Realisierung geplante Bauvorhaben mit einer einstöckigen Halle nicht eingeschränkt wird.
- Der Planungsausschuss befasst sich erneut mit der Aufstellung eines Bebauungs-plans auf Grundlage der 2008 mit dem Aufstellungsbeschluss verfolgten Zielset-zung. Besondere Berücksichtigung soll dabei die Vereinbarkeit der Gewerbeentwicklung hinsichtlich Umfang und Höhe mit dem angrenzenden Wohngebiet sowie mit den Grün- und Naherholungsflächen finden.
- In die weiteren Überlegungen zu einer planerischen Entwicklung des Areals wird die vom Investor bereits beantragte und zur kurzfristigen Realisierung vorgesehene einstöckige Halle integriert.
Sachverhalt/Begründung
Am 22.07.2008 hat der Planungsausschuss einen Aufstellungsbeschluss für das ehemalige Pfizer-Areal gefasst. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war es, die Steuerungsmöglichkeit der Stadt für die Entwicklung des Areals zu sichern. Auch war im Aufstel-lungsbeschluss ausdrücklich vorgesehen, dass die Entwicklung des Gebietes „zusammen mit […] einem potenziellen Erwerber/Investor“ erfolgen soll.
Bisher wurde dieser Aufstellungsbeschluss seitens der Verwaltung aber offenbar nicht weiter verfolgt. Als 2013 ein Antrag auf Baugenehmigung für zwei großflächige Logistikgebäude gestellt wurde, lag demzufolge nur der alte Bebauungsplan aus den 60er Jahren vor, der hinsichtlich Umfang und Höhe einer Bebauung keine Einschränkungen macht.
Wie auf der Bürgerversammlung in Hagsfeld am 21. Februar 2014 zu erfahren war, will der Investor kurzfristig nur das kleinere, südlich gelegene Gebäude realisieren, welches sich als einstöckige Halle relativ gut in die Umgebung einpasst.
Die Grüne Fraktion möchte wissen, welche rechtlichen Spielräume sich in der aktuellen Situation ergeben. Die Lage des Areals in unmittelbarer Umgebung von Wohnbebauung und Naherholungsfläche erfordert eine behutsame Entwicklung der Gewerbeansied-lung und eine gute Einbindung in die umgebende Landschaft. Dem sollte aus Sicht der Grünen Fraktion mit dem bereits 2008 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan so schnell wie möglich Rechnung getragen werden, um die negativen Auswirkungen der noch vorgesehenen Bebauung abzumildern.
Sollten sich hieraus rechtlich begründete Schadensansprüche des Grundstückseigentümers ergeben, müssen diese in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Jedoch wollen wir nicht weiter tatenlos zusehen, bis weitere Tatsachen geschaffen werden, die dann jede planerische Einflussnahme unmöglich machen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 08.04.2014
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