Ergänzungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzungen vom 19./20.3.2013 Berücksichtigung des energetischen Zustands von Wohnungen im Mietspiegel

Antrag

  1. Die Verwaltung prüft, wie der energetische Zustand von Mietobjekten in den Karlsruher Mietspiegel einfließen kann.
  2. Dabei werden Erfahrungen aus anderen Städten einbezogen, die bereits eine solche Komponente in ihrem Mietspiegel umgesetzt haben.
  3. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Fachausschuss diskutiert mit dem Ziel, den energetischen Zustand von Wohnungen in die nächste Fortschreibung bzw. Neuerstellung des Karlsruher Mietspiegels einfließen zu lassen.

Sachverhalt/Begründung

Für Mieterinnen und Mieter ist nicht die Kalt- sondern die Warmmiete entscheidend. Eine gut sanierte, wärmegedämmte Wohnung verursacht deutlich geringere Energiekosten als eine unsanierte Vergleichswohnung. Dementsprechend sind hier auch unterschiedliche Kaltmieten als Vergleichsmiete anzusetzen und im Mietspiegel zu berücksichtigen.

Die Einbeziehung des energetischen Zustands in den Mietspiegel schafft für MieterInnen Transparenz und für VermieterInnen Anreize, ihre Wohnungen energetisch zu sanieren. Einige Städte haben eine solche energetische Komponente bereits in ihren Mietspiegel integriert, wie beispielsweise Berlin, Bochum und Regensburg. Von dort gibt es Beispiele und Rechenmodelle, wie der energetische Zustand von Mietobjekten erfasst werden kann. An diesen könnte sich Karlsruhe orientieren bzw. sie weiter entwickeln.

Der energetische Zustand von Mietwohnungen sollte bei der nächsten Anpassung bzw. Neuerstellung des Karlsruher Mietspiegels in zwei, spätestens in vier Jahren Berücksichtigung finden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                     Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 19.03.2012

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