GRÜNE für Verbleib von Wohnimmobilien in städtischem Besitz

Im aktuellen Entwurf für den Doppelhaushalt 2013/14 wird im Teilhaushalt „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ als Ziel aufgeführt, dass der Bestand der städtischen Wohn- und Gewerbeimmobilien verringert werden solle. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion will bei den Haushaltsberatungen im März mit einem Antrag erreichen, dass dieses Ziel aus dem Haushaltsplan gestrichen wird. Der Verkauf städtischer Wohnimmobilien soll nach Meinung der Fraktion auf begründete Ausnahmen beschränkt bleiben.

„In Karlsruhe herrscht bekanntlich ein großer Mangel an günstigen Mietwohnungen. Daher sollten Wohnungen in städtischem Besitz langfristig dem Mietwohnungsmarkt erhalten bleiben“, so Fraktionssprecherin Bettina Lisbach. „Die Veräußerung von städtischen Mietimmobilien an Private sehen wir kritisch: Die Gefahr ist groß, dass beim Immobilienerwerb hohe Renditeerwartungen im Vordergrund stehen und dass es nach dem Verkauf zu größeren Mietaufschlägen oder auch zum Abriss der Mietimmobilie kommt.“

 Einen akzeptablen Weg sehen die GRÜNEN dagegen im Verkauf städtischer Mietwohnungen an die stadteigene Volkswohnung. „Die Volkswohnung hat, im Gegensatz zum Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, ihre Kernkompetenz im Sanieren und Vermieten von Wohnungen“, so Stadtrat Michael Borner, der Mitglied im Aufsichtsrat der städtischen Wohnbaugesellschaft ist. „Mit einer Veräußerung an die Volkswohnung sind wir einverstanden, wenn dabei das Ziel verfolgt wird, die Wohnungen zu sanieren und anschließend zu einem günstigen Preis zu vermieten.“

Informationen über Anzahl, Lage und Zustand von Wohnungen in städtischem Besitz wollen die GRÜNEN über eine Gemeinderatsanfrage bekommen. „In letzter Zeit häufen sich Hinweise, dass einige der städtischen Wohnungen in sehr schlechtem Zustand sind, so dass eine Sanierung dringend erforderlich ist“, so die beiden StadträtInnen. „Hier ist es wichtig, anhand einer Prioritätenliste rechtzeitig Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Erhalt der Mietimmobilien durch Stadt oder Volkswohnung sicherzustellen.“

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