GRÜNE fordern wirkungsvollen Schutz für Mieter von LBBW-Wohnungen

Wie der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg kritisiert die GRÜNE Gemeinderatsfraktion den LBBW-Vorstand für offenbar nicht ausreichende Sozialklauseln beim Verkauf von 21.000 Wohnungen. Immerhin sind vom geplanten Verkauf auch 900 Wohnungen in Karlsruhe betroffen.

„Es ist nicht nachvollziehbar“, so Anne Segor, Sprecherin für Stadtplanung, „dass die Sozialcharta, die Teil der Verkaufsunterlagen ist, nicht öffentlich bekannt gemacht wird. Das nährt bei uns GRÜNEN den Verdacht, dass wachsweiche Sozialklauseln die Verkaufsverhandlungen erleichtern sollen. Darin sehen wir uns vom Mieterbund bestätigt, der die festgelegten Sozialklauseln anprangert. Falls der Wohnungsbestand unter diesen Voraussetzungen verkauft wird, befürchten wir, unsoziale Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen auch für Mieterinnen und Mieter in Karlsruhe.“

Besonders problematisch erscheint die aktuelle Situation, weil neben dem Baden-Württemberg-Konsortium noch ein bundesweit bekannter Wohnungsvermarkter, die Patrizia Immobilien AG, im Rennen ist, die keinerlei Interesse daran hat, den Bestand zu erhalten. Vielmehr hat diese Aktiengesellschaft häufig bewiesen, dass sie aufgekaufte Bestände umgehend privatisiert.

„Wir bedauern sehr, dass die Karlsruher Volkswohnung aus dem Bieterverfahren ausgeschieden ist“, fährt Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, fort. „Bei dieser Karlsruher Wohnungsbaugesellschaft wäre auf jeden Fall eine sozialverträgliche Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes gewährleistet. Außerdem hat die Volkswohnung einschlägige Erfahrungen in energetischen Großsanierungen und bemüht sich um nachhaltiges Quartiersmanagement.“

Da die neue Landesregierung sich immer für eine sozialverantwortliche Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes nach dem Verkauf durch die landeseigene LBBW-Bank ausgesprochen hat, gehen die GRÜNEN davon aus, dass nicht ausschließlich der Kaufpreis, sondern vor allem auch die Befähigung und Bereitschaft eines Käufers für Erhalt und nachhaltige Weiterentwicklung des Wohnungsbestand ausschlaggebend sein müssen.

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