Jährliche Berichterstattung: Eingliederungsmaßnahmen im SGBII-Bereich

Jährliche Berichterstattung: Eingliederungsmaßnahmen im SGBII-Bereich

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung jährlich im Frühjahr einen Bericht über die Eingliederungsbilanz im SGB II-Bereich des Vorjahres dem Gemeinderat zur Kenntnis bringt. Der Bericht soll dabei die Arbeit und die dabei erzielten Erfolge der Arge ebenso wie andere Eingliederungshilfen (z.B. ABM, Weiterbildung) detailliert darstellen und bewerten.

Dabei werden auch und besonders Punkte wie die Vermittlungsquote in den 1.Arbeitsmarkt, die Betreuungsquote, das Verhältnis Angebote/HartzIV-Empfänger, erzwungene Wohnungsumzüge und die Arbeitsplatzentwicklung bei Unternehmen mit ‚1-Euro-Jobbern’ dargestellt .

Sachverhalt / Begründung:

Mit der Einführung von Hartz IV, der Aufteilung der Unterstützung für Arbeitssuchende in Alg I und Alg II und dem Umbau des Arbeitsamtes in die Agentur für Arbeit und der daraus resultierenden Arge Karlsruhe (auch Jobcenter Stadt Karlsruhe) sind auch in Karlsruhe neue Strukturen beim Umgang mit arbeitslosen Menschen geschaffen worden.
Die nachhaltige Eingliederung von Alg II-Empfängern in den 1. Arbeitsmarkt liegt im besonderen Interesse der Gemeinde und der Betroffenen.
Dabei stehen den Trägern im SGB II unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten, auch 1-Euro-Jobs genannt, wird gesellschaftlich kontrovers diskutiert.

Besonders der Status, die Förderung und die Anforderungen für Hartz IV–Empfängerinnen und –Empfänger stehen dabei immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Die Stadt Karlsruhe ist entscheidend in der Trägerversammlung und nicht zuletzt durch die ca. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe an der Arge beteiligt. Regelmäßig wird im Sozialausschuss und im Aufsichtsrat der Arbeitsförderbetriebe nichtöffentlich mündlich berichtet. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Information der Öffentlichkeit fehlt aber ein öffentlicher schriftlicher Bericht als wichtiger Kommunikations- und Kontrollbaustein in diesem ebenso komplexen wie sensiblen Bereich.

Es ist nach Meinung der Grünen notwendig, die Wirksamkeit der neuen Instrumente und Maßnahme auch gegenüber anderen Eingliederungsmaßnahmen darzustellen und öffentlich zu machen. Vorrangiges Kriterium bei der Bewertung sollte die nachhaltige Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt sein. Durch die jährliche Berichterstattung kann die öffentliche Akzeptanz und die Weiterentwicklung von Alg II positiv beeinflusst werden.

Unterzeichnet von:

Klaus Stapf

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 23.01.2007

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