ANTRAG

Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE)

vom:  30.11.2006

eingegangen: 30.11.2006

Gremium:

32. Plenarsitzung des es

Termin:
 

Vorlage Nr.:
TOP:

Verantwortlich:

23.01.2007

910

15

Dez. 2


Jährliche Berichterstattung: Eingliederungsmaßnahmen im SGB II-Bereich

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung -

Die Verwaltung schlägt vor, dass der jährliche Geschäftsbericht der ARGE, der von der Geschäftsführung der Trägerversammlung vorzulegen ist, dem Sozialausschuss in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben wird.

Finanzielle Auswirkungen         nein X             ja

Gesamtaufwand der
Maßnahme

Einnahmen
(Zuschüsse u. Ä.)

Finanzierung durch
städtischen Haushalt

Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Ergänzende Erläuterungen:

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)

nein  x        ja

durchgeführt am

Abstimmung mit städtischen Gesellschaften

 

 

nein x         ja

abgestimmt mit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Geschäftsführung der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe hat der Trägerversammlung der ARGE regelmäßig über die Arbeit der ARGE zu berichten. Jeweils zum Jahresbeginn – nach Vorliegen der Daten für das vergangene Jahr – ist ein Geschäftsbericht zu erstellen.

Im Geschäftsbericht der ARGE sind neben grundsätzlichen Entwicklungen, wie z. B. der Frage nach der Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften oder der Entwicklung der Zahlen im Bereich Jugendliche unter 25 Jahre, insbesondere auch die Aktivitäten der ARGE im Bereich Eingliederungsmaßnahmen und die damit verbundenen Ergebnisse darzustellen.

Der Geschäftsbericht der ARGE wird auch Vergleiche zu anderen ARGEn, die von der Struktur mit dem Jobcenter Stadt Karlsruhe vergleichbar sind, ermöglichen. Die notwendigen Daten für den Geschäftsbericht 2006 werden voraussichtlich Ende März 2007 vorliegen, so dass der Bericht 2006 im April oder Mai 2007 der Trägerversammlung und den politischen Entscheidungsgremien vorgelegt werden kann.

Auch das Themenfeld Unterkunftskosten und die daraus resultierenden Folgen (wie z. B. "erzwungene Wohnungsumzüge") werden im Geschäftsbericht des Jobcenters Stadt Karlsruhe dargestellt sein.