Daseinsvorsorge im Beitrag für die Stadtzeitung von unserem Stadtrat Alexander Geiger
Bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 15/16 geht es im Kern um die Frage: Was können und wollen wir uns leisten? Wir werden uns stärker auf das Wesentliche konzentrieren müssen. Dazu gehört für uns GRÜNE ein gutes, leistungsfähiges Klinikum, welches die wirtschaftlichen Herausforderungen als gute Arbeitgeberin meistern kann.
Gute Gesundheitsinfrastruktur
Wir müssen uns darauf verlassen können, im Bedarfsfall schnell und kompetent Hilfe zu bekommen. Deshalb muss in jedem Stadt- oder Landkreis mindestens ein Krankenhaus vorgehalten werden, das die Gewährleistung für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung übernimmt. In Karlsruhe haben wir zum Glück gleich drei Kliniken mit Notaufnahmekapazitäten. Das Städtische Klinikum hat dabei mit Abstand das umfassendste Angebot. Es ist im Rahmen der Daseinsvorsorge die Garantieeinrichtung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge.
Die Kosten werden nicht gedeckt
Die wirtschaftliche Situation des Städtischen Klinikums ist auf Grund der nicht kostendeckenden Krankenkassenerlöse angespannt. Dies führte zuletzt, wie bei vielen anderen Krankenhäusern, zu negativen Jahresabschlüssen. Das Klinikum reagierte mit einem ambitionierten Konsolidierungskurs und Investitionen in die Bausubstanz. Dadurch ist es der Geschäftsführung und den MitarbeiterInnen gelungen, das Defizit seit 2012 um mehr als die Hälfte zu verringern. Im operativen Geschäft werden schwarze Zahlen geschrieben doch leider gibt es am Ende immer noch einen Verlust. Betriebswirtschaftlich positive Auswirkungen der Investitionen und damit wirtschaftliche Entlastungen sind erst mittelfristig zu erwarten. Deshalb ist es wichtig, weiter in die Altbausanierung zu investieren, um Unterhaltungskosten zu sparen. Auch der Neubau ist unverzichtbar, denn nur so schaffen wir kürzere Wege und besser zu bewirtschaftende Stationsgrößen.
Leistungsverdichtungen in Medizin und Pflege haben Grenzen
Durch einen Zuschuss für das Städtische Klinikum wollen wir GRÜNE einen Teilausgleich des Defizits erreichen, das dort entsteht, wo ein öffentlicher Auftrag als Garantieeinrichtung wahrgenommen wird: In der Notaufnahme. So erhält das Klinikum Zeit, den Konsolidierungsprozess fortzusetzen, ohne den medizinischen und pflegenden Beschäftigten weitere deutliche Leistungssteigerung abverlangen zu müssen. Die rechtliche Zulässigkeit von Zuschüssen kommunaler Träger für Krankenhäuser wurde letztes Jahr in einem Musterprozess am Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Gefragt ist also einzig der politische Wille.
Alexander Geiger
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