Antrag
Die Stadtverwaltung erleichtert befristet bis Herbst 2020 die Bedingungen für die Gastronomie, den Außenbereich zu nutzen. Dazu werden zum einen die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Parkplätzen für Außenbestuhlung gestrichen oder zumindest auf den reinen Verwaltungsaufwand für eine einmalige Genehmigung reduziert. Zum anderen soll die schwierige Situation der Gastronomie bei der Genehmigung zur Sondernutzung von Parkplätzen berücksichtigt werden.
Die Gehwege sollten bei einer zusätzlichen Außennutzung dagegen nicht eingeschränkt werden, da durch die Kombination mit Lieferdiensten oder Selbstabholer*innen dort ein größeres Personenaufkommen zu erwarten ist.
Die Außenbestuhlung wird zeitlich begrenzt, um eine bessere Überwachung der Lockerungsmaßnahmen gewährleisten und um den Lärmschutz für die Anwohner*innen einhalten zu können
Sachverhalt/Begründung
Es ist damit zu rechnen, dass die Gastronomie durch aktualisierte Verordnungen auf Bundes- und Landesebene demnächst schrittweise wieder öffnen darf. Dabei sind wegen des Infektionsschutzes Außenbereiche besser geeignet als geschlossene Räumlichkeiten.
Mit einer Erleichterung der Bespielung von Außenflächen auf Parkflächen können Gastronomiebetriebe Außenflächen erhalten, die bisher nicht über solche verfügen. Ebenso ist diese Maßnahme geeignet, um die Abstandsregeln einhalten zu können und dabei die Anzahl der Plätze nicht so stark reduzieren zu müssen.
Dadurch kann ein Beitrag für die Existenzsicherung der Gastronomie geleistet werden.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Zoe Mayer, Johannes Honné
Der Antrag wurde unter TOP 8.16 der Gemeinderatssitzung am 28. April 2020 behandelt.
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