Antrag
- Die Verwaltung stellt dar, welche Parkhäuser in Erbpacht vermietet sind und bis wann die jeweiligen Verträge gültig sind.
- Die Stadtverwaltung schreibt einen offenen Wettbewerb zur Umnutzung der Parkhäuser in der Innenstadt aus, die sich in städtischem Besitz befinden.
- Die Verwaltung erstellt aus den Wettbewerbsergebnissen einen Ideen-pool, auf den bei der Umsetzung des Konzepts für den öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt zurückgegriffen werden kann.
- Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an Architekt*innen und Künstler*innen aus Karlsruhe und auch Student*innen dieser Fachbereiche der verschiedenen Karlsruher Hochschulen.
Sachverhalt/Begründung
In der Karlsruher Innenstadt zwischen Kriegsstraße, Durlacher Tor, dem Schloss und dem Mühlburger Tor befinden sich ca. 15 Parkhäuser mit über 4.500 Parkplätzen, teilweise in städtischem Besitz und lediglich an private Betreiber*innen verpachtet. In den nächsten Jahren muss die Verwaltung die Zufahrt für Autos zur Innenstadt einschränken, um die Ziele des Klimaschutzkonzepts erreichen zu können. Zunächst ist eine Verlagerung der Parkplätze vom oberirdischen Raum in Parkhäuser für die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt maßgeblich. Aber auch dann werden nicht mehr alle Parkhäuser für ihren ursprünglichen Zweck notwendig sein. Schon heute sind die Parkhäuser selbst in der Weihnachtszeit nur mäßig ausgelastet.
Der Wettbewerb soll kreative Lösungen ermöglichen. Theoretisch kann jedes Autoparkhaus zu einem Fahrradparkhaus umgenutzt werden, das würde den Bedarf aber sicherlich übererfüllen. Daher sind auch andere, kreative Lösungen denkbar: Parkhäuser können als City-Hubs für eine nachhaltige City-Logistik genutzt werden, Veranstaltungs- und Proberäume oder Ateliers sind möglich.
An manchen Standorten würde sich aber auch eine Lagerfläche für das umliegende Gewerbe oder für Museen anbieten, eventuell ergeben sich auch einzelne Umnutzungen zu Wohngebäuden. In einem Parkhaus können auch mehrere dieser Nutzungen untergebracht werden.
Ziel des Wettbewerbs sollte es sein, so viel wie möglich durch Umbau im Bestand zu erreichen, um zeitlich und energetisch aufwändige Abriss- und Neu-baumaßnahmen zu vermeiden. Außerdem ist in diesem Rahmen die Gesamt-zahl der Parkplätze zu betrachten, die in oder am Rande der Innenstadt noch zur Verfügung gestellt werden müssen, um mobilitätseingeschränkten Personen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Aus Sicht einer nachhaltigen Verkehrsplanung sollten möglichst wenige Parkhäuser umgenutzt werden, deren Zufahrt über kurze und schnelle Wege von den Hauptachsen des Autoverkehrs realisiert werden kann. Die Hauptrouten für den Fahrrad- und Fußverkehr sollten nicht gekreuzt werden.
Parkhäuser gelten als ruhende Reserve, Beispiele für Umnutzungen finden sich vielerorts und in vielen Planungen:
- Wohnen in und auf Parkhäusern (Köln, Münster)
- Büros und Markthallen (Berlin)
- Wohnen und Einzelhandel (Fürth)
- Multi-Use (London)
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Dr. Clemens Cremer, Jorinda Fahringer, Renate Rastätter, Zoe Mayer
Der Antrag wurde in der Gemeinderatsstizung am 21.07.2020 unter TOP 39 beraten.
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