- Bei den Veränderungen der Vergabekriterien wird eine klimaneutrale Anlieferung gefordert. Dabei können durch den Transport entstehenden Emissionen auch kompensiert werden.
- Die Verwaltung stellt dar, wie dieses als Mindestanforderung im Leistungs-verzeichnis oder als Qualitätskriterium aufgenommen werden könnte und wie sich dies voraussichtlich auf den Ausschreibungsprozess auswirken würde.
- Die Verwaltung schlägt vor, ob die klimaneutrale Anlieferung als Mindestanforderung oder als Qualitätskriterium aufgenommen wird.
Sachverhalt/Begründung
Es ist der erklärte Wunsch des Gemeinderats, dass die Anlieferung der Schulverpflegung über lange Anfahrtsstrecken unterbleiben soll. Denn lange Anfahrtswege verursachen hohe CO2-Emissionen. Da es sich bei der Schulverpflegung um eine tägliche Anlieferung an viele Schulen über das ganze Schuljahr handelt, besteht durch die Aufnahme des Kriteriums der CO2-Emissionen ein hohes Vermeidungspotenzial. Caterer haben die Möglichkeit, Kompensationsleistungen zu erbringen.
Das Beispiel der der Postdienstleistungen zeigt, dass bei der Beschaffung von bestimmten Produkten, bei denen der Transport eine große Rolle spielt, die Klimaneutralität als Kriterium in die städtische Beschaffung aufgenommen werden kann.
Ergänzend ist festzustellen, dass es sich bei wachsender Entfernung der Caterer immer stärker um standardisierte Angebote handelt, die nicht flexibel an die Bedürfnisse der Schüler*innen angepasst werden.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler Renate Rastätter Jorinda Fahringer
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