Anfrage:
- Wird beim Wechsel städtischer Angestellter auf Stellen mit höherer Bewertung zeitgleich die Höhergruppierung in der Bezahlung durchgeführt?
- Wenn nicht: Welche Begründung wird dafür gegeben?
- Bis zu welchem Zeitraum reichen die Wartezeiten? Wie ist der Durchschnittswert?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung diese Vorgehensweise tarifrechtlich?
- Welche Auswirkungen hat dies auf das Arbeitsklima und die Motivation der Mitarbeitenden?
- Wie wird dies bewertet in Bezug auf die Bemühungen der Stadtverwaltung, als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden?
- Ist diese Praxis auch in anderen Verwaltungen in Baden-Württemberg üblich?
Sachverhalt/Begründung
Anders als Beamte haben Angestellte ein Recht darauf, gemäß dem für sie geltenden Tarifvertrag bezahlt zu werden – entsprechend der Bewertung ihrer Arbeitsstelle. Diese Anfrage ist eine Reaktion auf Hinweise, dass die Stadtverwaltung dabei Übergangsfristen anwendet, wodurch die Höhergruppierung der Angestellten verzögert wird.
Auch wenn natürlich jede Mitarbeiter*in eine Einarbeitungszeit benötigt, lehnen wir es ab, Mitarbeiter*innen erst nach Ablauf dieser Zeit entsprechend ihrer Stelle zu vergüten.
Dies wäre aus GRÜNER Sicht ein klarer Widerspruch zur sozialen Vorbildfunktion der Stadt und ihrer Positionierung als attraktive Arbeitgeberin im Wettbewerb um Fachkräfte. Im Sinne von Motivation und Bindung der Mitarbeitenden an die Stadtverwaltung sehen wir eine solche Regelung als kontraproduktiv an.
Diese Anfrage soll zur Aufklärung des Verfahrens und der zugrunde liegenden Beweggründe dienen und gegebenenfalls die Grundlage für einen Antrag auf Abschaffung dieser Praxis bilden
Unterzeichnet von:
Verena Anlauf, Joschua Konrad, Zoe Mayer
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019
Die Anfrage wurde in den Personalausschuss verwiesen. Wir bleiben dran!
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