Anfrage:
- Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe die rechtliche Möglichkeit, für den Neubau privater Gebäude mit Garage eine Steckdose als Pflichtausstattung für die Garage vorzugeben?
- Inwiefern hat die Stadt Karlsruhe diese Möglichkeit für neue Tiefgaragen und Parkhäuser?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung den möglichen Nutzen zur Förderung der Elektromobilität sowie die möglichen Kosten für Bauträger für 1. und 2. ein?
Sachverhalt/Begründung
Auf EU-Ebene wird bereits seit Längerem über die verpflichtende Installation von Auflademöglichkeiten für Elektroautos bei Neubauten diskutiert. Nach einem Entwurf für das EU-Energieeffizienzpaket sollten Einfamilienhäuser und andere kleinere Gebäude mindestens eine entsprechende Vorverkabelung aufweisen. Bei Neubauten mit mehreren Parkplätzen sollte jeder zehnte Parkplatz mit einer festen Ladestation ausgerüstet sein.
In der Regel ist eine einfache Haushaltssteckdose als Lademöglichkeit ausreichend. Dies könnte ohne wesentliche finanzielle Mittel beim Neubau berücksichtigt werden. Mit dieser Anfrage möchte die Grüne Fraktion erfahren, welche rechtlichen Handhaben der Stadt Karlsruhe für bauliche Vorgaben zur Verfügung stehen und wie die Stadt Karlsruhe Chancen und finanzielle Aufwendungen für Bauträger in diesem Zusammenhang bewertet.
Unterzeichnet von:
Zoe Mayer, Johannes Honné, Istvan Pinter, Renate Rastätter
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 21.11.2017
Aus der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017:
Die Stadt hält in ihren eigenen Parkhäusern Ladestationen bzw. Steckdosen vor, dies jedoch für private Neubauten nicht vorschreiben kann. Insbesondere bei Schnellladestationen mit Drehstrom werden hohe Leistungen abgerufen, für deren Steuerung es derzeit im Stromnetz noch keine Regelungsmöglichkeiten gibt. Aufladungen an Haushaltssteckdosen über Nacht dürften jedoch für einen Regelbetrieb im Stadtverkehr in dem meisten Fällen ausreichen.
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