Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften

Anfrage:

  1. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln)
  2. Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe in den städtischen Gesellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln)
  3. Wie vielen anrechnungsfähigen Pflichtplätzen entspricht die entrichtete Ausgleichsabgabe? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln)
  4. Bei welchen städtischen Gesellschaften besteht gemäß § 71 Abs. 1 SGB IX keine Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen?
  5. Welche Maßnahmen wurden von den städtischen Gesellschaften seit Anfang 2012 ergriffen, um den Anteil der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen zu erhöhen?
  6. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind im Stadtkreis Karlsruhe arbeitslos? Bitte die Fallzahl und den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen angeben.

Sachverhalt/Begründung

Im Januar 2012 hat die GRÜNE Fraktion sich in einer Anfrage zur „Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe“ informiert (Vorlage 967). Während im Kämmereibereich die gesetzliche Beschäftigungsquote von Behinderten immer erfüllt wurde, stellt sich das Bild bei einigen städtischen Gesellschaften differenzierter dar. So konnten einige städtische Gesellschaften nicht die notwendige Beschäftigungsquote erfüllen, so dass hier eine entsprechende Ausgleichsabgabe anfiel. Wir möchten mit dieser Anfrage erfahren, ob diese Gesellschaften seither die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen erhöht haben.

Aus GRÜNER Sicht kann die Zahlung einer Ausgleichsabgabe nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeberinnen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf von Unternehmen als attraktive Arbeitgeber.

Unterzeichnet von:

Michael Borner                 Tanja Kluth              Dr. Dorothea Polle-Holl

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.05.2014

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