Bundesanteil an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger
Anfrage:
- Wie haben sich die Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Karlsruhe in den Jahren 2007 bis 2009 entwickelt?
- Wie hoch war in den Jahren 2007 bis 2009 die vom Bund hierfür bezahlte Beteiligung (prozentual und absolut)?
- Wie hat sich in diesen Jahren 2007 bis 2009 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften entwickelt?
- Welche Auswirkungen hätte die neuerlich geplante Absenkung der Bundesbeteiligung auf den Haushalt der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2010 und folgende?
- Ist nach Auffassung der Stadtverwaltung damit zu rechnen, dass die schwarz-gelbe Koalition den noch von schwarz-rot vorgelegten Gesetzes-entwurf zeitnah umsetzt?
- Falls ja: Plant die Stadtverwaltung, über den Städte- und Gemeindetag gegen die geplante Mehrbelastungen der Kommunen vorzugehen?
Sachverhalt/Begründung:
Die ehemalige große Koalition aus CDU/SPD hat am 7. Oktober 2009, auf ihrer letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode, einen Gesetzesentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Bundesanteil von durchschnittlich 26 % auf durchschnittlich 23,6 % abzusenken.
Der Bund stützt sich dabei auf die gesunkene Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7 %. Nicht berücksichtigt wird allerdings, dass im maßgeblichen Zeitraum die Kosten für Unterkunft um knapp 10 % gestiegen sind.
Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Deutscher Städte- und Gemeindebund zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro. Ur-sprünglich sollte die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen.
Unterzeichnet von:
Michael Borner Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl
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