Kostenrahmen der Kombi-Lösung
- Inwiefern werden sich die Kosten für die Umsetzung der Kombilösung aufgrund
a) der allgemeinen Preissteigerung,
b) der gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise,
c) möglicher Schadensersatzansprüche etwa durch den Handel oder durch Ansprüche von Anwohnern auf passiven Lärmschutz,
d) der durch die verschärften Brandschutzauflagen gestiegenen Kosten,
e) des gestiegenen Mehrwertsteuersatzes,aus heutiger Sicht voraussichtlich erhöhen?
- Welcher Förderquote entspräche die bisher zugesagte Fördersumme des Landes in Anbetracht der voraussichtlich höheren Kosten?
- Ist davon auszugehen, dass die Zuschussgeber Bund und Land ihre Mittel evtl. steigenden Projektkosten anpassen?
- Falls nein: Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung, die sich hierdurch erge-bende Finanzierungslücke zu schließen?
Sachverhalt/Begründung:
Als voraussichtlicher Kostenrahmen für die Umsetzung der „Kombi-Lösung“ wird seit geraumer Zeit die Summe von 496 Millionen Euro genannt. Zahlreiche Faktoren lassen schon heute, vor Baubeginn daran zweifeln, dass diese Summe im Jahr 2007 noch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie stark gerade bei Tunnelprojekten prognostizierte Ko-stenrahmen aus dem Gleichgewicht kommen können. So verdoppelten sich bei einem Kölner Stadtbahntunnel-Projekt (Nord-Süd-Bahn) die Kosten nahezu: Von 550 Millionen Euro auf 950 Millionen Euro, Stand Juni 2007. Weitere Kostensteigerungen werden von den Kölner Verkehrsbetrieben nicht ausgeschlossen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Tim Wirth
Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.10.2008
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