Tarifbindung
- Welche städtischen Gesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt Karlsruhe sind nicht tarifgebunden?
Falls es nicht tarifgebundene Gesellschaften gibt
- warum sind diese nicht tarifgebunden?
- welche Entlohnungssysteme, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten werden angewandt?
- Welche städtischen Gesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt Karlsruhe besitzen einen Haus- oder Anerkennungstarifvertrag?
- Falls es Gesellschaften mit Haus- oder Anerkennungstarifvertrag gibt
- warum sind diese nicht tarifgebunden nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes?
- welche Abweichungen bestehen?
- Welche städtischen Gesellschaften bzw. deren Tochtergesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt Karlsruhe haben andere Tarifverträge als den des öffentlichen Dienstes.
- Welche Entlohnungssysteme, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten werden angewandt?
Unterzeichnet von:
Klaus Stapf
Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.10.2006