Interfraktioneller Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, KULT und FDP: Änderung des Gebührenverzeichnisses der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die lfd. Nr. 12.12 . des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs.1 der Verwaltungsgebührensatzung wie folgt abzuändern bzw. zu erweitern:
    1. „Politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen sowie ihre Untergliederungen werden gemeinnützigen Veranstaltern gleichgestellt.“
    2. „Für eingetragene Vereine sind zwei Werbebanner oder -transparente für ihre Veranstaltungswerbung pro Jahr gebührenfrei.“

Sachverhalt/Begründung

zu 1a): Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz haben Parteien den Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Ihre Mitglieder bilden einen wesentlichen Teil der politischen Bürgerschaft. Auch lokale Wählervereinigungen sind, wenn sie eine feste Organisation haben und an Kommunalwahlen teilnehmen, im politikwissenschaftlichen Sinne Parteien. Die Parteien können ihre grundgesetzlich auferlegte Verpflichtung nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie nicht nur innerparteilich arbeiten, sondern auch nach außen tätig und sichtbar werden. Die Vermittlung von Informationen über politische Sachverhalte wird auf kommunaler Ebene größtenteils durch die Ortsvereine der politischen Parteien mit ihrem ehrenamtlichen gemeinnützigen Engagement auch außerhalb von Wahlkampfzeiten wahrgenommen. Die Ortsvereine finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, so dass hohe Gebühren massiv ins Gewicht fallen. Parteien werden jedoch bei der Gebührenerhebung gewinnorientierten privatwirtschaftlichen Veranstaltern gleichgestellt, anstatt gemeinnützigen Vereinen. Für gemeinnützige Vereine gibt es in der Gebührensatzung eine Sonderregelung: Bis 20 Plakate sind hier bei gemeinnützigen Veranstaltungen kostenfrei. Zudem werden für die Anmeldung von Ständen inzwischen auch 40 Euro Gebühr pro Stand fällig. Auch hier werden politische Parteien mit privatwirtschaftlichen Veranstaltern gleichgestellt. In anderen Städten (z. B. Mannheim) sind politische Parteien gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt und gebührenbefreit.

zu 1b): Die Vereine in Karlsruhe haben wie vielerorts mit Nachwuchs- und folglich auch mit Geldproblemen zu kämpfen. Gem. Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses unter 12.12. zahlen Vereine für Veranstaltungswerbung pro Anlage die Mindestgebühr von 79.- Euro. Eine Befreiung ist nicht vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass hier zwei Spanntransparente bzw. Banner pro Jahr, mit denen die Vereine für ihre eigenen Veranstaltungen werben können, gebührenfrei sein sollten.

Unterzeichnet von:

Parsa Marvi und SPD-Fraktion

Johannes Honné und Dr. Ute Leidig und die Grüne Gemeinderatsfraktion

Erik Wohlfeil und KULT-Fraktion

Tom Hoyem und FDP-Fraktion

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.04.2018

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