Antrag
- Die Verwaltung wird beauftragt, die lfd. Nr. 12.12 . des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs.1 der Verwaltungsgebührensatzung wie folgt abzuändern bzw. zu erweitern:
- „Politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen sowie ihre Untergliederungen werden gemeinnützigen Veranstaltern gleichgestellt.“
- „Für eingetragene Vereine sind zwei Werbebanner oder -transparente für ihre Veranstaltungswerbung pro Jahr gebührenfrei.“
Sachverhalt/Begründung
zu 1a): Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz haben Parteien den Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Ihre Mitglieder bilden einen wesentlichen Teil der politischen Bürgerschaft. Auch lokale Wählervereinigungen sind, wenn sie eine feste Organisation haben und an Kommunalwahlen teilnehmen, im politikwissenschaftlichen Sinne Parteien. Die Parteien können ihre grundgesetzlich auferlegte Verpflichtung nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie nicht nur innerparteilich arbeiten, sondern auch nach außen tätig und sichtbar werden. Die Vermittlung von Informationen über politische Sachverhalte wird auf kommunaler Ebene größtenteils durch die Ortsvereine der politischen Parteien mit ihrem ehrenamtlichen gemeinnützigen Engagement auch außerhalb von Wahlkampfzeiten wahrgenommen. Die Ortsvereine finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, so dass hohe Gebühren massiv ins Gewicht fallen. Parteien werden jedoch bei der Gebührenerhebung gewinnorientierten privatwirtschaftlichen Veranstaltern gleichgestellt, anstatt gemeinnützigen Vereinen. Für gemeinnützige Vereine gibt es in der Gebührensatzung eine Sonderregelung: Bis 20 Plakate sind hier bei gemeinnützigen Veranstaltungen kostenfrei. Zudem werden für die Anmeldung von Ständen inzwischen auch 40 Euro Gebühr pro Stand fällig. Auch hier werden politische Parteien mit privatwirtschaftlichen Veranstaltern gleichgestellt. In anderen Städten (z. B. Mannheim) sind politische Parteien gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt und gebührenbefreit.
zu 1b): Die Vereine in Karlsruhe haben wie vielerorts mit Nachwuchs- und folglich auch mit Geldproblemen zu kämpfen. Gem. Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses unter 12.12. zahlen Vereine für Veranstaltungswerbung pro Anlage die Mindestgebühr von 79.- Euro. Eine Befreiung ist nicht vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass hier zwei Spanntransparente bzw. Banner pro Jahr, mit denen die Vereine für ihre eigenen Veranstaltungen werben können, gebührenfrei sein sollten.
Unterzeichnet von:
Parsa Marvi und SPD-Fraktion
Johannes Honné und Dr. Ute Leidig und die Grüne Gemeinderatsfraktion
Erik Wohlfeil und KULT-Fraktion
Tom Hoyem und FDP-Fraktion
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.04.2018
Verwandte Artikel
Verbesserte Sicherheit auf dem Geh- und Radweg am Adenauerringzwischen Fußballstadion und Willy-Brandt-Allee
Interfraktioneller Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss: Die Stadtverwaltung stellt schnellstmöglich beim nördlichen Geh- und Radweg am Adenauerring zwischen Wildparkstadion und Willy-Brandt-Allee einen regelgerechten und sicheren Zustand her. Zur Verbesserung…
Weiterlesen »
Psychiatrieplanung für Karlsruhe
Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss: 1. Die Stadt erstellt eine Psychiatrieplanung für Karlsruhe. 2. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens aber…
Weiterlesen »
Stellungnahme Gesamtfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein
Änderungsantrag zu TOP 18 der Gemeinderatssitzung am 18.06.2024 Die zwei folgenden Aspekte werden in der Stellungnahme (Fazit, Seite 5)gestrichen: Begründung/Sachverhalt Beide Aspekte der Stellungnahme resultieren aus dem Flächenverbrauch bzw. der…
Weiterlesen »