Änderungsantrag zu TOP 5 des Gemeinderates am 23. 01. 2018 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2018 – 2020 Thema: Einen verkaufsoffenen Sonntag streichen

Antrag

  1. In der Satzung über verkaufsoffenen Sonntage 2018-2020 werden gestrichen:
    1. in Abs. (1) die Tage zum „Fest der Sinne“ in der Karlsruher Innenstadt
    2. in Abs. (2) die Tage zu „Durlach blüht auf‘

Sachverhalt/Begründung

Hier ist abzuwägen einerseits zwischen den Interessen der Geschäftsleute, sich im Vergleich zu den Märkten auf der „grünen Wiese“ und gegen die Konkurrenz des Internethandels möglichst attraktiv zu präsentieren, und andererseits den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel, den Sonntag arbeitsfrei zu halten.

Die Geschäfte sind inzwischen die ganze Woche, vor allem samstags, bis spät abends geöffnet. Dadurch ist ein verkaufsoffener Sonntag nicht mehr so wichtig wie früher. Zugleich ist die Belastung der im Einzelhandel Beschäftigten gestiegen, weil die Arbeitszeit immer mehr in die Abendstunden und den Samstag ausgedehnt wurden.

Unser Ziel ist, dass wenigstens ein arbeitsfreier Tag in der Woche eingehalten wird, um ihn gemeinsam mit der Familie verbringen zu können. Als Kompromiss sehen wir die Reduzierung auf nur einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr als Schritt in die richtige Richtung an.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné, Ekkehard Hodapp, Renate Rastätter, Verena Anlauf

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 23.01.2018

Aus der Gemeinderatssitzung am 23.01.2018:

Ebenso wie die Gewerkschaft ver.di halten wir dies für eine zu große Belastung der MitarbeiterInnen im Einzelhandel: Die Ladenöffnungszeiten sind von Montag bis Samstag bereits sehr großzügig und führen zu Arbeitszeiten, die viele Familien stark belasten. Leider erhielten wir für unseren Änderungsantrag, in jedem Stadtteil nur einen Verkaufssonntag pro Jahr durchzuführen, sehr geringe Unterstützung und wurden überstimmt.

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