Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Sozialausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgungslage in Karlsruhe vorzulegen.
- Für den Bericht fragt sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg die verfügbaren Daten ab – insbesondere zur Anzahl und Auslastung der Kassensitze, zu Nachbesetzungen, zur Altersstruktur der niedergelassenen Psychotherapeut*innen und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
- Da Wartezeiten und Behandlungsanfragen bislang an keiner Stelle systematisch erfasst werden, tritt die Stadtverwaltung an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg heran mit der Bitte, unter ihren Karlsruher Mitgliedern – einschließlich der privat Niedergelassenen – eine zeitlich begrenzte Erhebung von Behandlungsanfragen und Wartezeiten durchzuführen, etwa als Modellerhebung über ein Quartal. Die Ergebnisse werden den beiden Ausschüssen ergänzend vorgelegt.
- Die Stadtverwaltung legt im Bericht dar, welche Auswirkungen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Einschnitte sowie die derzeit gerichtlich ausgesetzte Honorarkürzung auf die Versorgung in Karlsruhe zu erwarten sind – insbesondere hinsichtlich drohender Praxisaufgaben, erschwerter Nachbesetzung von Kassensitzen und einer Verlagerung in die Privatabrechnung – sowie auf die städtischen Hilfestrukturen, insbesondere den Krisendienst, die Jugendhilfe, den schulpsychologischen Dienst, die Eingliederungshilfe und die psychiatrische Versorgung am Städtischen Klinikum. Der Bericht enthält eine Einschätzung der Entwicklung der kommenden fünf Jahre hinsichtlich Bedarf, Niederlassungszahlen und Altersstruktur.
- Die Stadtverwaltung zeigt im Rahmen des Berichts auf, welche bestehenden psychosozialen Angebote in Karlsruhe – insbesondere für Kinder und Jugendliche – unter Druck stehen und welche kommunalen Handlungsoptionen bestehen, Versorgungslücken niedrigschwellig abzufedern.
- Die Stadtverwaltung prüft, wie die Versorgungslage und die Folgen der bundespolitischen Entscheidungen über die Kommunale Gesundheitskonferenz kontinuierlich sichtbar gemacht und gegenüber Land, Bund und Kassenärztlicher Vereinigung adressiert werden können.
Sachverhalt / Begründung
Psychische Gesundheit ist kein Randthema. Nach Daten des Robert Koch-Instituts erhielten 2024 rund 40,9 % aller gesetzlich versicherten Erwachsenen die Diagnose einer psychischen Störung – Tendenz seit Jahren steigend [1]. Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen erreichten bei Berufstätigen 2024 den höchsten Stand seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2000 [2]. Zugleich warten Patient*innen laut Bundespsychotherapeutenkammer im Schnitt fast fünf Monate auf einen Therapieplatz [3]; bei Kindern und Jugendlichen haben sich die Wartezeiten seit der Pandemie nahezu verdoppelt [4] und betragen derzeit rund sieben Monate [5].
Die Rahmenbedingungen verschärfen sich. Das am 10. Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt die ambulante Psychotherapie in die Budgetierung zurück, streicht die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung und lässt die Zuschläge zur Kurzzeittherapie entfallen. Die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Honorarkürzung um 4,5 % ist durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 vorläufig ausgesetzt; über die Hauptsache ist noch nicht entschieden [6]. Berufsverbände rechnen mit einem Verlust von bis zu einem Viertel der ambulanten Behandlungskapazitäten [7].
Was der Bund kürzt, zahlt die Kommune. Unbehandelte psychische Erkrankungen verlagern sich in Strukturen, für die die Stadt unmittelbar Verantwortung trägt: Krisendienst, Jugendhilfe, schulpsychologischer Dienst, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Wohnungslosenhilfe. Untersuchungen zeigen, dass jeder in Psychotherapie investierte Euro einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro stiftet [8]. Die Karlsruher Auffangstrukturen sind nach Haushaltssperre und Sparpaket zum Doppelhaushalt 2026/27 bereits geschwächt – zusätzliche Behandlungsbedarfe träfen auf ein System ohne Reserven.
Die Statistik täuscht über die Lage in Karlsruhe hinweg – und es fehlen Daten. Der Planungsbereich Karlsruhe-Stadt gilt mit einem Versorgungsgrad von 140,5 % formal als überversorgt [9]. Diese Zahl beruht auf Verhältniszahlen aus dem Jahr 1999 und ignoriert, dass 62 % der Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg in Teilzeit arbeiten und das Durchschnittsalter bei knapp 54 Jahren liegt [9] – mehr als ein Drittel der Berufsgruppe erreicht in den kommenden Jahren das Rentenalter. Für Karlsruhe existiert bislang keine Folgenabschätzung; Wartezeiten und Behandlungsanfragen werden an keiner Stelle systematisch erfasst. Der Bericht und die Modellerhebung schaffen diese Entscheidungsgrundlage erstmals.
Besonders betroffen: Kinder und Jugendliche. Die COPSY-Längsschnittstudie zeigt, dass 21 % der jungen Menschen auch 2024 von einer anhaltenden Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität berichten; 22 % leiden weiterhin unter psychischen Auffälligkeiten [10]. Psychische Erkrankungen beginnen mehrheitlich im Kindes- und Jugendalter; frühe Behandlung ist die wirksamste Prävention gegen chronische Verläufe. Karlsruhe als junge Universitätsstadt trägt hier besondere Verantwortung.
Die Stadt hat ein bewährtes Instrument. Bereits 2022 hat die Stadt Karlsruhe eine Kommunale Gesundheitskonferenz zur hausärztlichen Versorgung einberufen – mit Ärzteschaft, Gesundheitsamt, Krankenkassen, Kassenärztlicher Vereinigung, Städtischem Klinikum, Gemeinderat und Verwaltung [11]. Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung bietet sich derselbe Rahmen an.
Unterzeichnet von:
Kiên Nguyen, Volt
Adina Geissinger, Volt
Fabian Gaukel, Volt
Anne Berghoff, Die Linke
Tanja Kaufmann, Die Linke
Leyla Duran, Die Linke
Verena Anlauf, Die Grünen
Jorinda Fahringer, Die Grünen
