Positionierung der Stadt Karlsruhe zur Zweiten Rheinbrücke
Antrag:
- Der Gemeinderat lehnt den Bau einer zweiten Rheinbrücke auf Gemarkung Karlsruhe ab.
- Der Gemeinderat spricht sich insbesondere gegen eine Realisierung der Nordvariante (B-Varianten) aus, weil hiervon die größten Umweltbelastungen sowie die größten verkehrlichen Zusatzbelastungen für Karlsruhe ausgehen.
- Die Stadtverwaltung legt dem Regierungspräsidium sowie dem Bundesver-kehrsministerium im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vor:
- Die Stadt Karlsruhe lehnt eine zweite Rheinbrücke weiterhin ab.
- Die Stadt Karlsruhe lehnt insbesondere die Nordvariante als die umweltschädlichste und Karlsruhe verkehrlich am meisten belastende Variante ab.
- Zur Festlegung des Untersuchungs-rahmens und des Untersuchungsraums für die Umweltverträglichkeitsprüfung wird ein Scoping-Verfahren mit Karlsruher Beteilung gefordert.
- Bevor die Planungen zur Rheinbrücke fortgesetzt werden, wird eine aktualisierte Verkehrsprognose unter Einbeziehung des im Auftrag der Stadt Karlsruhe erstellten ptv-Gutachtens durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird die verkehrliche Notwendigkeit des Vorhaben neu bewertet.
Sachverhalt/Begründung:
Obwohl die Mehrheit des Karlsruher Gemeinderates eine zweite Rheinbrücke ablehnt, hat sich die Karlsruher Verwaltungsspitze beim Raumordnungs- und beim Linienbestimmungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bisher weitgehend passiv verhalten. Dementsprechend wurden die von Karlsruhe geäußerten Bedenken und Forderungen in beiden Verfahren komplett ignoriert bzw. übergangen.
Durch die Realisierung der Brücke werden Karlsruher Interessen aber massiv tangiert. Insbesondere befürchtet die GRÜNE Fraktion zusätzlichen Fernverkehr in Stadt und Region sowie als unmittelbare Folge weitere Straßenbaumaßnahmen auf Karlsruher Gemarkung zur Anbindung der neuen Brücke an die B 36 im Norden.
Es ist an der Zeit, dass die Karlsruher Stadtverwaltung die Interessen der Bevölkerung gegenüber Bund und Land offensiv vertritt. Dabei muss klar gemacht werden, dass der Bau einer zweiten Rheinbrücke gegen den ausdrücklichen Willen Karlsruhes erfolgt. Den uns vorliegenden Informationen nach würde eine solche Straßenbaumaßnahme durch den Bund gegen den Widerstand einer Gemeinde in der Größenordnung Karlsruhes einen Präzedenzfall von bundespolitischer Relevanz darstellen. Auch dies muss Karlsruhe mit aller Deutlichkeit zur Geltung bringen.
Darüber hinaus ist einzufordern, dass Karlsruhe am weiteren Planungsgeschehen umfassend beteiligt wird. Neben der Einbindung in einen Scoping-Prozess muss eine Überarbeitung der völlig veralteten Verkehrs-prognosen sowie eine komplette Neubewertung der verkehrlichen Notwendigkeit des Vorhabens erfolgen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor Tim Wirth
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