Interfraktioneller Ergänzungsantrag von GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI und LINKE zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2014:
- In Punkt 2.3 (Querungen für den Fuß- und Radverkehr) wird ergänzt: An signalisierten Querungsstellen (Kreuzungen) wird eine Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs auch durch eine Verkürzung der Umlaufzeiten vorgenommen.
- In Punkt 2.4 (Planungsstandards) wird ergänzt: Die Stadt Karlsruhe führt die E Klima (2022) der FGSV inklusive des Anhangs (Steckbriefe) als verbindliche Planungsgrundlage ein.
Begründung/Sachverhalt:
Für den Fuß- und Radverkehr ist es wichtig, dass eine Straße bzw. Kreuzung häufig und ohne lange Wartezeiten überquert werden kann. Die Dauer einer einzelnen Grünphase spielt im Vergleich zum Kfz-Verkehr eine untergeordnete Rolle. Daher kann durch eine Verkürzung der Umlaufzeiten der Ampelphasen die gewünschte Priorisierung für den Fuß- und Radverkehr erreicht werden.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat eine umfangreiche Empfehlung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr herausgegeben. Diese Empfehlungen enthalten klimarelevante Vorgaben, Standards und Handlungsoptionen bei Planung und Betrieb von Verkehrsanlagen. Die Steckbriefe beschreiben die konkreten Maßnahmen, die bei der Anwendung der sonstigen Regelwerke der FGSV getroffen werden sollen, um die Klimaziele des Verkehrssektors zu erreichen.
Die E Klima der FGSV sind nicht unmittelbar verbindlich, sondern werden erst sukzessive in die anderen Empfehlungen und Richtlinien eingepflegt. Die Stadt Karlsruhe kann diese Empfehlungen allerdings selbst für sich und damit vorgezogen zum geltenden Standard erklären.
Unterzeichner*innen:
Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Jorinda Fahringer (GRÜNE)
Yvette Melchien, Michael Zeh, Dr. Raphael Fechler (SPD)
Lüppo Cramer, Michael Haug (KAL / Die PARTEI)
Mathilde Göttel (DIE LINKE)
Nach lebhafter Debatte erhielten wir in der Sitzung eine gemeinderätliche Mehrheit für unseren Antrag.
Wir werden bei der Vorlage einzelner Planungen auch zukünftig darauf achten, dass die Interessen des Fuß- und Radverkehres bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes so berücksichtigt werden, wie es ihrer Bedeutung entspricht!
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